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Gebrauch

Gebrauch. Der „Gebrauch“ eines Erkenntnisbestandteiles ist „transzendental“, wenn er von Gegenständen überhaupt und nicht bloß von Gegenständen der Sinne (bzw. möglicher Erfahrung) ausgesagt wird, KrV tr. Log. Einl. II (I 111—Rc 130 f.); vgl. Dialektik. Die Bedingung des („empirischen“, „immanenten“) Gebrauchs der reinen Erkenntnis ist, „daß uns Gegenstände in der Anschauung gegeben seien, worauf jene angewandt werden könne“, ibid. IV (I 115—Rc 135). Der „transzendentale Gebrauch“ eines Begriffs in einem der Grundsätze (s. d.) ist, „daß er auf Dinge überhaupt und an sich selbst“ bezogen wird, der „empirische“ Gebrauch, daß er „bloß auf Erscheinungen, d. i. Gegenstände einer möglichen Erfahrung“ bezogen wird. Nur der letztere Gebrauch kann stattfinden, denn Begriffe ohne Anschauung, auf die sie sich beziehen lassen, sind leer, ohne Sinn und Bedeutung, daher ohne objektive Realität, KrV tr. Anal. 2. B. 3. H. (I 272 f.—Rc 334 f.). Der reine Begriff bleibt immer a priori erzeugt (er hat transzendentale „Bedeutung“), aber der Gebrauch desselben (und des apriorischen Grundsatzes) kann nur in der Erfahrung gesucht werden, deren Möglichkeit jener (der Form nach) a priori enthält, ibid. (I 273 f.—Rc 336). Der „Vernunftgebrauch“ (s. d.) ist ein „logischer“ oder „transzendentaler“, letzterer ein „apodiktischer“ oder „problematischer“. Es gibt ferner einen theoretischen und praktischen Vernunftg. Wird von den Ideen (s. d.) und Grundsätzen der reinen Vernunft ein „transzendenter“ (die Erfahrungsmöglichkeit übersteigender) statt des allein berechtigten „immanenten“ Gebrauchs gemacht, so entstehen dialektische Widersprüche (s. Dialektik, Antinomie). Vgl. Immanent, Transzendent, Transzendental, Kategorie, Schema, Reflexionsbegriffe, Erfahrung, A priori, Grundsätze.