Zum Hauptinhalt springen

Zur Stärkung von Parteien

306.

Zur Stärkung von Parteien. — Wer eine Partei innerlich stärken will, biete ihr Gelegentlich, um ersichtlich ungerecht behandelt werden zu müssen; dadurch sammelt sie ein Kapital guten Gewissens, das ihr vielleicht bis dahin fehlte.