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Mannigfaltig

Mannigfaltig. Das Mannigfaltige der Empfindung (s. d.) ist der „Stoff“ der Anschauung (s. d.), der durch Affektion der Sinnlichkeit (s. d.) dem Intellekt „gegeben“ ist, d. h. zur Verarbeitung, Verknüpfung, Bestimmung aufgegeben ist. Dieses Mannigfaltige stammt jedenfalls nicht aus dem Denken oder der Selbsttätigkeit des Intellekts, sondern ist durch die „Rezeptivität“ (s. d.) des Bewußtseins, durch ein passiv-reaktives Modifiziertsein desselben bedingt. Die Verbindung des Mannigfaltigen von Daten zu einer möglichen Erfahrung, die „Form“, welche es zu einer Erfahrung, ja schon zu einer einheitlichen Anschauung (Wahrnehmung) macht, beruht auf der Synthese (s. d.) seitens des Verstandes. Die Mannigfaltigkeit der besonderen Formen und Gesetze (s. d.) der Natur ist aus unserem Verstande nicht abzuleiten, sie wird von der Urteilskraft (s. d.) auf ein Prinzip bezogen, welches sie uns in einer einheitlichen Ordnung beurteilen läßt (s. Zweck).

Die „Materie“ der Erscheinung enthält das „Mannigfaltige“ derselben. Durch die Formen der Anschauung wird dieses Mannigfaltige geordnet, KrV tr. Ästh. § 1 (I 76—Rc 93). Das Mannigfaltige verschiedener Vorstellungen (bzw. Empfindungen) wird durch die Sinnlichkeit dem Verstande „gegeben“, der durch seine „Synthesis“ erst eine Erkenntnis daraus macht. Das Mannigfaltige ist entweder „empirisch gegeben“ oder „a priori gegeben“. Raum und Zeit enthalten ein „Mannigfaltiges der reinen Anschauung a priori“; die Synthesis dieses Mannigfaltigen ist „rein“, ibid. tr. Anal. § 10 (I 127 f.—Rc 147 f.). Vgl. Apprehension, Empfindung, Anschauung, Sinn, Form, Kategorie, Idee, Schema, Gesetz, Größe, Vielheit, Einheit, Synthese, Raum.