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Modalität

Modalität. Die Kategorien (s. d.) der Modalität (Möglichkeit, Wirklichkeit, Notwendigkeit) haben das Besondere, „daß sie den Begriff, dem sie als Prädikate beigefügt werden, als Bestimmung des Objekts nicht im mindesten vermehren, sondern nur das Verhältnis zum Erkenntnisvermögen ausdrücken“. „Wenn der Begriff eines Dinges schon ganz vollständig ist, so kann ich doch noch von diesem Gegenstande fragen, ob er bloß möglich oder auch wirklich, oder wenn er das letztere ist, ob er gar auch notwendig sei? Hierdurch werden keine Bestimmungen mehr im Objekte selbst gedacht, sondern es fragt sich nur, wie es sich (samt allen seinen Bestimmungen) zum Verstande und dessen empirischen Gebrauche, zur empirischen Urteilskraft und zur Vernunft (in ihrer Anwendung auf Erfahrung) verhalte?“, KrV tr. Anal. 2. B. 2. H. 3. Abs. 4 (I 249 f.—Rc 309). „Die Grundsätze der Modalität sind aber nicht objektiv synthetisch, weil die Prädikate der Möglichkeit, Wirklichkeit und Notwendigkeit den Begriff, von dem sie gesagt werden, nicht im mindesten vermehren, dadurch daß sie der Vorstellung des Gegenstandes noch etwas hinzusetzen.“ Sie sind „subjektiv“ synthetisch, d. h. „sie fügen zu dem Begriffe eines Dinges (Realen), von dem sie sonst nichts sagen, die Erkenntniskraft hinzu, worin er entspringt und seinen Sitz hat“. „Die Grundsätze der Modalität also sagen von einem Begriffe nichts anderes als die Handlung des Erkenntnisvermögens, dadurch er erzeugt wird“, ibid. Widerlegung des Idealismus (I 264—Rc 325 f.). Vgl. Postulate, Möglichkeit, Wirklichkeit, Notwendigkeit, Kategorie.