§ 34. Notales Geld


§ 34. B. Notales Geld ist natürlich stets: Verwaltungsgeld. Für eine soziologische Theorie ist stets, genau die Urkunde bestimmter chartaler Formen (einschließlich des Aufdrucks bestimmten formalen Sin-

nes) das »Geld«, nie: die etwaige – keineswegs notwendig – wirklich durch sie repräsentierte »Forderung« (die ja bei reinem uneinlöslichen Papiergeld völlig fehlt).

Es kann formal rechtlich eine, offiziell, einlösliche Inhaberschuldurkunde:

a) eines Privaten (z.B. im 17. Jahrhundert in England eines Goldschmieds),

b) einer privilegierten Bank (Banknoten),

c) eines politischen Verbandes (Staatsnoten) sein. Ist es »effektiv« einlöslich, also nur Umlaufsmittel, und also »provisorisches Geld«, so kann es sein:

1. voll gedeckt: Zertifikat,

2. nur nach Kassenbedarf gedeckt: Umlaufsmittel. Die Deckung kann geordnet sein:

a. durch pensatorisch normierte Metallbestände (Bankowährung),

ß. durch Metallgeld. Primär emittiert worden ist notales Geld ganz regelmäßig als provisorisches (einlösbares) Geld, und zwar in modernen Zeiten typisch als Umlaufsmittel, fast immer als: Banknote, daher durchweg auf schon vorhandene Nominale von Metallwährungen lautend.

1. Natürlich gilt der erste Teil des letzten Satzes nicht in Fällen, wo eine notale Geldart durch eine neue ersetzt wurde, Staatsnoten durch Banknoten oder umgekehrt. Aber dann ist eben keine primäre Emission vorhanden.

2. Zum Eingangssatz von B: Gewiß kann es Tausch- und Zahlungsmittel geben, die nicht chartal, also weder Münzen noch Urkunden noch andere sachliche Objekte sind: das ist ganz zweifellos. Aber diese wollen wir dann nicht »Geld«, sondern – je nachdem – »Rechnungseinheit« oder wie immer ihre Eigenart dies nahelegt, nennen. Dem »Gelde« ist eben dies charakteristisch: daß es an Quantitäten von chartalen Artefakten gebunden ist, – eine ganz und gar nicht »nebensächliche« und nur »äußerliche« Eigenschaft.

Im Fall der faktischen Sistierung der Einlösung von bisher provisorischem Gelde ist zu unterscheiden, ob dieselbe von dem Interessenten eingeschätzt wird: – »gilt«:

a) als eine transitorische Maßregel, –

b) als für absehbare Zeit definitiv. Im ersten Fall pflegt sich, da ja Metallgeld oder Metallbarren zu allen intervalutarischen Zahlungen gesucht sind, ein »Disagio« der notalen Zahlungsmittel gegen die im Nominal gleichen metallischen einzustellen; doch ist dies nicht unbedingt notwendig, und das Disagio pflegt (aber auch dies wiederum: nicht notwendig, da jener Bedarf ja sehr akut sein kann) mäßig zu sein.

Im zweiten Fall entwickelt sich nach einiger Zeit definitive (»autogenische«) Papiergeldwährung. Von »Disagio« kann man dann nicht mehr sprechen, sondern (historisch!) von »Entwertung«.

Denn es ist dann sogar möglich, daß das Währungsmetall jenes früheren, jetzt des obstruierten Verkehrsgeldes, auf welches die Noten ursprünglich lauteten, aus gleichviel welchen Gründen auf dem Markt sehr stark im Preise gegenüber den intervalutarischen Zahlungsmitteln sinkt, die Papierwährung aber in geringem Grade. Was die Folge haben muß (und in Österreich und Rußland gehabt hat): daß schließlich die frühere Nominalgewichtseinheit (Silber) zu einem »geringeren« Nominalbetrag in den inzwischen »autogenisch« gewordenen Noten käuflich war. Das ist völlig verständlich. Wenn also auch das Anfangsstadium der reinen Papierwährung intervalutarisch wohl ausnahmslos eine Niedrigerbewertung der Papiernominale gegenüber der gleichnamigen Silbernominale bedeutete, – weil sie stets Folge von aktueller Zahlungsunfähigkeit ist, – so hing z.B. in Österreich und Rußland die weitere Entwicklung doch 1. von den intervalutarisch sich entwickelnden sog. »Zahlungsbilanzen«, welche die Nachfrage des Auslands nach einheimischen Zahlungsmitteln bestimmen, – 2. von dem Maß der Papiergeldemissionen, – 3. von dem Erfolg der Emissionsstelle: intervalutarische Zahlungsmittel zu beschaffen (der sog. »Devisenpolitik«) ab. Diese drei Momente konnten und können sich so gestalten und gestalteten sich in diesem Fall so, daß die Schätzung des betreffenden Papiergelds im »Weltmarktverkehr«, d.h. in seiner Relation zum intervalutarischen Zahlungsmittel (heute: Gold) sich im Sinn zunehmend stabiler, zeitweise wieder: steigender Bewertung entwickelte, während das frühere Währungsmetall aus Gründen a) der vermehrten und verbilligten Silberproduktion, –

b) der zunehmenden Demonetisierung des Silbers zunehmend im Preise, am Gold gemessen, sank. Eine echte (»autogenische«) Papierwährung ist eben eine solche, bei welcher auf eine effektive »Restitution « der alten Einlösungsrelation in Metall gar nicht mehr gezählt wird.


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