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Die legitime Geliebte

Paris, im Dezember.

Neulich bin ich ins Palais de Justice gegangen, weil folgender Prozeß angekündigt war:

Ein junges Mädchen aus Paris hatte fette Waden. Das störte sie. Und da ging sie zu einem Arzt, der ihr versprochen hatte, ihr die Waden abzunehmen. Das tat er auch. Diese Operation muß aber wohl nicht ganz ungefährlich sein: denn der Arzt tat des Guten zu viel und nahm gleich ihre Beine ab; das heißt: er war gezwungen dies zu tun, denn sonst wäre das junge Mädchen gestorben. Nun hat sie den Arzt auf Schadenersatz verklagt. Das kann ein hübscher Prozeß werden. Ich saß geduldig, bis die Sache herankam – und dann wurde sie vertagt. Aber Gott belohnt die Geduldigen,

Es trat an: Frau Grünwald gegen einen Arzt, der von dem großen pariser Rechtsanwalt de Moro-Giafferi vertreten wird. Worum handelt es sich?

Frau Grünwald hat mit einem Herrn Baillie zusammengelebt, zwölf Jahre lang. Dieser Herr Baillie bekommt eines Tages eine Lungenentzündung, begibt sich in Behandlung und stirbt: trotzdem, wie der Arzt sagt; deswegen, wie Frau Grünwald sagt. Und nun verklagt sie den Arzt auf Schadenersatz. Und dieser Prozeß wird verhandelt!

Worin eine klare Anerkennung des Konkubinats liegt, und das ist vernünftig. Im französischen Gesetz steht darüber nichts; wenn auch das Konkubinat ein wichtiges Beweisthema für eine Alimentenklage ist, denn der Satz »La recherche de la paternité est interdite« existiert nicht mehr im französischen Recht – er ist durch neue Gesetze überholt.

Frau Grünwald, eine dicke Dame in Trauer, ist da. Sie sitzt im Zuhörerraum, nein, sie sitzt eben nicht, sie wimmelt aufgeregt herum: der gegnerische Anwalt, ein Vertreter de Moro-Giafferis, plädiert.

Hier mag angemerkt sein, dass die französische Anwaltssprache eine lustige Einzelheit aufweist: sagen bei uns die Anwälte: »Mein Klient hat … « so identifizieren sich die französischen Advokaten mit ihrer Partei und sagen stets: ›wir‹. Man kann also hören, wie ein Anwalt dem andern mit Emphase zuruft: »Wir haben nicht mit dem Marineoffizier geschlafen!« Dies nebenbei. Der Anwalt plädiert also für den Arzt und versucht, dem aufmerksam zuhörenden Gericht zu beweisen, dass der Arzt keinen Kunstfehler gemacht habe und der Patient trotz der Behandlung und auch ohne Behandlung gestorben wäre. Und darum ist die Frau Grünwald so böse.

Sie geht von einer Zuschauerbank zur andern; sie zupft ihren Anwalt am Talar; sie sagt, flüstert so laut, dass der ganze Saal es hören kann: »Na, das ist doch aber … « und wird schließlich von einem Beamten zur Ruhe verwiesen. Sie gibt aber keine Ruhe. Worauf der Beamte, um sich erst mal Luft zu machen, einen harmlosen Kriminalstudenten herausschmeißt, der in der warmen, wohligen Atmosphäre ein bißchen eingeschlafen ist …

Der Prozeß ist noch nicht entschieden. Aber er ist ein beachtliches Zeichen: trotz aller Widerstände sehen die Leute auf der ganzen Welt allmählich ein, dass man die Ehe – besonders die mit Kindern – zwar nicht aufheben kann und soll; dass aber diese juristische Form des Zusammenlebens nicht mehr genügt. Zwischen dem Eintagsverhältnis und der fest fundierten, viel zu schwer löslichen Ehe fehlt etwas. Dieses Etwas wird sich in spätestens fünfzig Jahren herauskristallisieren.

Peter Panter
Tempo, 20.12.1928.