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Regel

Regel. „Regel ist das Verhältnis eines Begriffs zu allem, was unter ihm enthalten ist (d. i. wodurch er bestimmt wird).“ „Gesetz ist die Regel, nach der das Dasein der Dinge bestimmbar ist“, Lose Bl. F 3.

Der Verstand (s. d.), das Vermögen der Regeln, bringt durch seine apriorischen Grundsätze (s. d.) und die Kategorien (s. d.) die Erscheinungen unter Regeln und verknüpft sie dadurch zu objektiven Synthesen, deren Allgemeingültigkeit sie von allen subjektiv-psychologischen Verbindungen der Vorstellungen unterscheidet. Es geschieht immer in Rücksicht auf eine Regel, nach welcher die Erscheinungen in ihrer Folge durch den vorigen Zustand bestimmt sind, daß ich meine subjektive Synthesis objektiv (s. d.) mache. Nur unter dieser Voraussetzung der Regelhaftigkeit der Erscheinungen ist objektive Erfahrung möglich, KrV tr. Anal. 2. B. 2. H. 3. Abs. 3 (I 214 ff.—Rc. 271 ff.); vgl. Objekt, Kausalitaet, Natur, Gesetz. „Urteile, sofern sie bloß als die Bedingung der Vereinigung gegebener Vorstellungen in einem Bewußtsein betrachtet werden, sind Regeln.“ „Diese Regeln, sofern sie die Vereinigung als notwendig vorstellen, sind Regeln a priori, und sofern keine über sie sind, von denen sie abgeleitet werden, Grundsätze“, Prol. § 23 (III 64). „Empirische Regel“ (z. B. der Sukzession) ist noch nicht „Gesetz“, welches erst durch eine Kategorie entsteht, ibid. § 29 (III 72 f.); vgl. Kausalitaet.

„Zur Entstehung einer Regel werden drei Stücke erfordert. 1. x als das Datum zu einer Regel (Objekt der Sinnlichkeit oder vielmehr sinnliche reale Vorstellung), 2. a, die aptitudo zur Regel oder die Bedingung, dadurch sie überhaupt auf eine Regel bezogen wird, 3. b, der Exponent der Regel“, Lose Bl. 10. „Nur dadurch, daß das Verhältnis, was nach den Bedingungen der Anschauung gesetzt wird, als nach einer Regel bestimmbar angenommen wird, bezieht sich die Erscheinung auf ein Objekt; sonst ist es nur eine innere Affektion des Gemüts“, ibid. 11. Alles, was gedacht wird, steht unter einer Regel, „denn nur vermittelst der Regel ist es ein Objekt des Denkens“, ibid. 12. Durch die Regeln der Wahrnehmung sind die Objekte der Sinne „bestimmbar in der Zeit“, haben sie eine „bestimmte Stelle“ in der Zeitreihe. Nicht die Erscheinungen stehen unter einer Regel, sondern die Objekte, die ihnen zugrunde liegen. Ohne solche Regeln könnten keine Erfahrungen gemacht werden. Alle Beobachtung erfordert eine Regel, ibid. 14. — Nichts kann zur Erfahrung werden, ohne daß es „nach dem allgemeinen Gesetze der Tätigkeiten des Gemüts miteinander verbunden ist“. „Es geschieht also nichts zufällig, d. i. ohne in Ansehung dessen, womit es verbunden ist ..., einer allgemeinen Regel unterworfen zu sein“, N 5216. „Es kann etwas wohl erscheinen, aber niemals komplett erscheinen, ohne daß es unter einer Regel a priori stände, d. i. mit den andern in Verhältnis (Konjugation), welche a priori bestimmbar ist“, N 5213. Die Regel ist „die objektive Einheit des Bewußtseins des Mannigfaltigen der Vorstellungen (folglich die, so allgemein gilt)“. „Die Regel ist entweder empirisch, wenn die Bedingung der Einheit in bloßen Wahrnehmungen liegt. Sie kann also nicht anders objektiv sein als in Beziehung auf mögliche Erfahrung als Erkenntnis der Objekte der Wahrnehmung. Die Möglichkeit der Erfahrung ist also der Grund der objektiven Gültigkeit der Regeln der Wahrnehmungen, und diese Möglichkeit der Erfahrung gründet sich auf der notwendigen Einheit des Bewußtseins der Vorstellungen, sofern daraus Erkenntnis (der Objekte) werden soll“, N 5708; vgl. Einheit. „Einheit der Bedingung, unter der etwas allgemein gesetzt wird, ist Regel“, N 5751. Gesetze haben eine Allgemeingültigkeit, Regeln können eine bloße Gemeingültigkeit haben, N 5226. „Es gibt Regeln der Erzeugung der Vorstellungen durch allgemeine Handlung, oder der Zusammenfassung derselben“, N 4810. „Durch eine Regel wird das Mannigfaltige in der Erkenntnis unter Einheit gebracht, eben dadurch begriffen, und hat etwas Beständiges“, N 4809. Von Regeln der Natur nimmt man an, daß sie notwendig seien und daß sie können a priori eingesehen werden, „daher man sie anticipando Gesetze nennt“, N 5414. „Es steht alles unter einer Regel, entweder der Notwendigkeit oder Freiheit“, N 5375.

„Alles in der Natur, sowohl in der leblosen, als auch in der belebten Welt, geschieht nach Regeln, ob wir gleich diese Regeln nicht immer kennen ... Die ganze Natur überhaupt ist eigentlich nichts anderes als ein Zusammenhang von Erscheinungen nach Regeln; und es gibt überall keine Regellosigkeit. Wenn wir eine solche zu finden meinen, so können wir in diesem Falle nur sagen: daß uns die Regeln unbekannt sind.“ „So wie nun alle unsere Kräfte insgesamt, so ist auch insbesondere der Verstand bei seinen Handlungen an Regeln gebunden, die wir untersuchen können. Ja, der Verstand ist als der Quell und das Vermögen anzusehen, Regeln überhaupt zu denken. Denn so wie die Sinnlichkeit das Vermögen der Anschauungen ist, so ist der Verstand das Vermögen zu denken, d. h. die Vorstellungen der Sinne unter Regeln zu bringen. Er ist daher begierig, Regeln zu suchen, und befriedigt, wenn er sie gefunden hat.“ Er selbst kann nur nach gewissen Regeln verfahren; diese sind teils „zufällig“, teils „notwendig“, d. h. Regeln, „ohne welche gar kein Gebrauch des Verstandes möglich wäre“. „Diese Regeln können daher auch a priori, d. i. unabhängig von aller Erfahrung, eingesehen werden.“ Die „allgemeinen und notwendigen Regeln des Denkens überhaupt“ betreffen „lediglich die Form, keineswegs die Materie desselben“. Die Wissenschaft von der „Form unserer Verstandeserkenntnis oder des Denkens“ ist die Logik (s. d.), Log. Einl. I (IV 12 ff.). Vgl. Grundsätze, Kausalitaet, Objekt, Ordnung, Verstand, Prinzip, Urteilskraft, Analogien, Antinomie.