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Revolution

Revolution. Die richtige Staatsverfassung (s. d.) ist eine Idee, „deren Ausführung auf die Bedingung der Zusammenstimmung ihrer Mittel mit der Moralität eingeschränkt ist, welche das Volk nicht überschreiten darf; welches nicht durch Revolution, die jederzeit ungerecht ist, geschehen darf“, Str. d. Fak. 2. Abs. VI 2. Anm. (V 4, 134). Der Staat wird sich von Zeit zu Zeit selbst reformieren und statt Revolution Evolution versuchen und so fortschreiten, ibid. X (V 4, 141); vgl. Fortschritt. „Es ist doch süß, sich Staatsverfassungen auszudenken, die den Forderungen der Vernunft (vornehmlich in rechtlicher Absicht) entsprechen; aber vermessen, sie vorzuschlagen, und strafbar, das Volk zur Abschaffung der jetzt bestehenden aufzuwiegeln“, ibid. IX Anm. (V 4, 139 f.). Vgl. Fortschritt (französische Revolution), Recht, Obrigkeit.