Rührung
Rührung ist eine „Empfindung, wo Annehmlichkeit nur vermittelst augenblicklicher Hemmung und darauf erfolgender stärkerer Ergießung der Lebenskraft gewirkt wird“. Rührung gehört nicht zur reinen Schönheit (s. d.), wenn sie auch mit ihr verbunden sein kann, KU § 14 (II 65 f.), § 13 (II 61 f.); vgl. Reiz, Geschmacksurteil.
Mit dem Gefühl des Erhabenen (s. d.) ist Rührung verbunden. Es gibt „mutige“ und „zärtliche“ Rührungen; der Hang zur letzteren ist Empfindelei, KU § 29 Allg. Anmerk. (II 121 f.).