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1460. Wahlspruch¹⁾. Wahrspruch²⁾.

1) & 2) Device, motto, maxim.
1) & 2) Devise.
1) Motto, divisa.
2) Sentenza, verdetto.

Der Wahlspruch ist ein kurzer Denkspruch, der für eine Person oder für eine Familie, oft für ein ganzes Geschlecht als Lebensregel gilt, gleichsam ein Spruch, den sich jemand erwählt hat. „Providentiae memor!“ „Furchtlos und treu!“ u. ähnl. sind solche Wahlsprüche, die fürstlichen Geschlechtern als Leitstern ihres Handelns dienen. Wahrspruch ist eigentlich der Urteilsspruch der Geschworenen (Verdikt); im Anschluß an Wahrzeichen (Symbol) wird das Wort aber häufig auch als dichterische Bezeichnung für Wahlspruch verwendet. Ein Wahlspruch für größere Mengen, die nicht durch Familienbande, sondern durch irgend ein gemeinsames Streben oder Werk verbunden sind, heißt Losungswort oder Parole. Mit diesem Ausdruck wird eigentlich das Wort bezeichnet, an welchem die Wache in einem Feldlager usw. denjenigen erkennt, den sie ohne Gefahr passieren lassen kann. Dann aber bezeichnet das Wort in weiterem Sinne den Wahlspruch oder das Schlagwort für alle, die einem gemeinsamen Unternehmen dienen. Die Losungsworte der französischen Revolution von 1789 waren: „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit!"