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Prinzip

Prinzip: Grundsatz (s. d.), Gesetz, Voraussetzung. Die Vernunft (s. d.) im Unterschiede vom Verstande ist das „Vermögen der Prinzipien“. „Erkenntnisse aus Prinzipien“ sind jene, „da ich das Besondere im allgemeinen durch Begriffe erkenne“. So ist ein jeder Vernunftschluß eine „Form der Ableitung einer Erkenntnis aus einem Prinzip“. Alle allgemeinen Sätze sind „komparative“ Prinzipien; Prinzipien „schlechthin“ aber kann der Verstand nicht verschaffen, d. h. „synthetische Erkenntnisse aus Begriffen“. Die Vernunft ist „das Vermögen der Einheit der Verstandesregeln unter Prinzipien“, KrV tr. Dial. Einl. II A (I 318 f.—Rc 385 f.).

Metaphysisch“ ist ein Prinzip, „wenn es die Bedingung a priori vorstellt, unter der allein Objekte, deren Begriff empirisch gegeben sein muß, a priori weiter bestimmt werden können“. Ein „transzendentales“ Prinzip ist „dasjenige, durch welches die allgemeine Bedingung a priori vorgestellt wird, unter der allein Dinge Objekte unserer Erkenntnis überhaupt werden können“. „So ist das Prinzip der Erkenntnis der Körper als Substanzen und als veränderlicher Substanzen transzendental, wenn dadurch gesagt wird, daß ihre Veränderung eine Ursache haben müsse; es ist aber metaphysisch, wenn dadurch gesagt wird, ihre Veränderung müsse eine äußere Ursache haben.“ Das „Prinzip der Zweckmäßigkeit der Natur (in der Mannigfaltigkeit ihrer empirischen Gesetze)“ ist ein transzendentales Prinzip (s. Zweck), hingegen das „Prinzip der praktischen Zweckmäßigkeit“ ein metaphysisches Prinzip, weil der Begriff eines Begehrungsvermögens als eines Willens doch „empirisch gegeben werden muß (nicht zu den transzendentalen Prädikaten gehört)“. Beide Prinzipien aber sind a priori, KU Einl. V (II 17 f.). — „Die Prinzipien einer Wissenschaft sind derselben entweder innerlich und werden einheimisch genannt (principia domestica), oder sie sind auf Begriffe, die nur außer ihr Platz finden können, gegründet und sind auswärtige Prinzipien (peregrina). Wissenschaften, welche die letzteren enthalten, legen ihren Lehren Lehnsätze (lemmata) zum Grunde; d. i. sie borgen irgendeinen Begriff und mit ihm einen Grund der Anordnung von einer anderen Wissenschaft“, ibid. § 68 (II 245).