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Größe

Größe. Die Möglichkeit der Dinge als Größen und also die objektive Realität der Kategorie der Größe kann „nur in der äußeren Anschauung ... dargelegt und vermittelst ihrer allein hernach auch auf den inneren Sinn angewandt werden“, KrV tr. Dial. 2. B. 2. H. 3. Abs. (I 269—Rc 331). Größe ist „die Bestimmung eines Dinges ..., dadurch, wie vielmal Eines in ihm gesetzt ist, gedacht werden kann“. Dieses „Wievielmal“ gründet sich auf die „sukzessive Wiederholung, mithin auf die Zeit und die Synthesis (des Gleichartigen) in derselben“, ibid. 3. H. (I 274—Rc 337 f.). Der Verstand subsumiert alle Anschauungen in Raum und Zeit unter dem Begriff der Größe, wodurch Mathematik auf Erfahrung angewendet wird. Die Erscheinungen stehen als bloße Anschauungen, welche einen Teil von Raum und Zeit einnehmen, unter dem Begriff der Größe, „welcher das Mannigfaltige derselben a priori nach Regeln synthetisch vereinigt“, Prol. §§ 24, 26 (III 65, 68).

„Großsein“ (magnitudo) und „eine Größe sein“ (quantitas) sind ganz verschiedene Begriffe. „Schlechthin“ groß ist, „was über alle Vergleichung groß ist“ (s. Erhaben). „Daß etwas eine Größe (quantum) sei, läßt sich aus dem Dinge selbst, ohne alle Vergleichung mit anderem, erkennen; wenn nämlich Vielheit des Gleichartigen zusammen Eines ausmacht. Wie groß es aber sei, erfordert jederzeit etwas anderes, welches auch Größe ist, zu seinem Maße. Weil es aber in der Beurteilung der Größe nicht bloß auf die Vielheit (Zahl), sondern auch auf die Größe der Einheit (des Maßes) ankommt, und die Größe dieser letzteren immer wiederum etwas anderes als Maß bedarf, womit sie verglichen werden könne, so sehen wir, daß alle Größenbestimmungen der Erscheinungen schlechterdings keinen absoluten Begriff von einer Größe, sondern allemal nur einen Vergleichungsbegriff liefern könne.“ — Das Urteil, daß etwas „schlechtweg“ groß sei, hat einen bloß subjektiven, aber auf allgemeine Beistimmung Anspruch machenden Maßstab der Beurteilung, der entweder empirisch oder a priori gegeben ist. Die bloße Größe eines Gegenstandes erregt ein allgemein mitteilbares Wohlgefallen, KU § 25 (II 91 ff.). „Die Größenschätzung durch Zahlbegriffe (oder deren Zeichen in der Algebra) ist mathematisch, die aber in der bloßen Anschauung (nach dem Augenmaße) ist ästhetisch. Nun können wir zwar bestimmte Begriffe davon, wie groß etwas sei, nur durch Zahlen (allenfalls Annäherungen durch ins Unendliche fortgehende Zahlenreihen) bekommen, deren Einheit das Maß ist; und sofern ist alle logische Größenschätzung mathematisch. Allein da die Größe des Maßes doch als bekannt angenommen werden muß, so würden, wenn diese nun wiederum nur durch Zahlen, deren Einheit ein anderes Maß sein müßte, mithin mathematisch geschätzt werden sollte, wir niemals ein erstes oder Grundmaß, mithin auch keinen bestimmten Begriff von einer gegebenen Größe haben können. Also muß die Schätzung der Größe des Grundmaßes bloß darin bestehen, daß man sie in einer Anschauung unmittelbar fassen und durch Einbildungskraft zur Darstellung der Zahlbegriffe brauchen kann: d. i. alle Größenschätzung der Gegenstände der Natur ist zuletzt ästhetisch (d. i. subjektiv und nicht objektiv bestimmt).“ „Anschaulich ein Quantum in die Einbildungskraft aufzunehmen, um es zum Maße oder als Einheit zur Größenschätzung durch Zahlen brauchen zu können, dazu gehören zwei Handlungen dieses Vermögens: Auffassung (apprehensio) und Zusammenfassung (comprehensio aesthetica)“, ibid. § 26 (II 94 f.).

„Wie groß etwas sei, läßt sich nur relativisch erkennen“, N 5729 (vgl. Einheit). „Da das Maß der Größe selbst Größe ist, so kann alle Größe nur relativ bestimmt werden, und ist bei phrenomenis auch nur ein Begriff von der Art, wie Vorstellungen durch gemeinschaftliche Einheit zusammengesetzt werden können. Es gibt keinen Begriff der absoluten Größe, als wo das All durch den Begriff des Dinges schon bestimmt ist; nur die metaphysische Vollkommenheit ist absolute Größe“, N 5850; vgl. 5726. Vgl. Grad, Intensität, Axiome der Anschauung, Mathematik, Quantität, Unendlich, Erhaben.