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Genuß

Genuß. Der Mensch gibt „nur durch das, was er tut, ohne Rücksicht auf Genuß“, seinem Dasein einen absoluten Wert. „Eine Verbindlichkeit zum Genießen ist eine offenbare Ungereimtheit. Eben das muß also auch eine vorgegebene Verbindlichkeit zu allen Handlungen sein, die zu ihrem Ziele bloß das Genießen haben: dieses mag nun so geistig ausgedacht (oder verbrämt) sein, wie es wolle, und wenn es auch ein mystischer, sogenannter himmlischer Genuß wäre“, KU § 4 Anm. (II 45). Das Angenehme (s. d.) bereitet Genuß, während das Schöne gefällt. Annehmlichkeit ist Genuß; die Lust am Angenehmen ist die „Lust des Genusses“, ibid. § 4 (II 43 ff.). Vgl. Leben, Glückseligkeit.