Fuß (Baukunst)

Fuß. (Baukunst) Derjenige Teil eines stehenden Körpers, mit welchem er auf den Grund, der ihn trägt, aufsteht. Jeder stehende Körper, der das Ansehen eines Ganzen haben soll, muss einen von seinen übrigen Teilen unterschiedenen Fuß haben, damit man deutlich bemerken könne, dass ihm von unten zu nichts fehle und dass er ganz sei. Eine Säule, deren Schaft ohne Fuß auf dem Grunde steht, sieht wie ein abgebrochenes Stück aus; ein Haus, das gegen den Grund keinen Fuß hat, wie wenn es in die Erde gesunken wäre. Es ist deswegen zum guten Aussehen unumgänglich notwendig, dass ein stehender Körper einen Fuß habe und man kann es durch keine einzige gute Regel des Geschmacks rechtfertigen, dass die griechischen Baumeister bisweilen dorische Säulen ohne Fuß gemacht haben, wie an den Tempeln des Theseus und der Minerva in Athen.

 Die allgemeine Beschaffenheit des Fußes an stehenden Körpern kann aus dem Grundsatz der Festigkeit hergeleitet werden. Wenn der Fuß etwas hervorsteht und dem stehenden Körper eine etwas breitere Grundfläche macht, so steht dieser fester. Folglich ist es in der Natur unserer Vorstellungen gegründet, dass der Fuß etwas breiter als der über ihm stehende Teil des Körpers sei, daher kommen an den Häusern die Plinthen, an den Säulen und Pfeilern die Fußgesimse. Die Natur hat schon die ersten Baumeister darauf geleitet. Man findet die Füße in den ältesten ägyptischen, in den gothischen, arabischen und chinesischen Gebäuden.

 Es müssen aber, so wohl in der Höhe des Fußes als in seiner Ausladung, gewisse Verhältnisse beobachtet werden. Es muss da weder zu viel, noch zu wenig sein. Wäre der Fuß so groß, dass er einen merklichen Teil des Körpers, den vierten oder fünften Teil seiner Höhe einnähme, so würde man ihn nicht bloß für den Fuß halten; denn der Kopf und der Fuß zusammen müssen blos als kleine Teile eines großen Körpers erscheinen. Derowegen können beide zusammen in ihrer Höhe nicht wohl mehr als den fünften Teil der ganzen Höhe ausmachen; da sie aber beide noch eine merkliche Stärke haben müssen, so müssen sie auch nicht so klein sein, dass ihre Höhe vor der ganzen Höhe des Körpers unbemerkt verschwinde, welches vielleicht geschehen würde, wenn beide weniger als den 12. Teil des ganzen Körpers ausmachten.

 Es erhellt hieraus, dass man dem Fuß nicht wohl mehr als den 10. oder 12. Teil der Höhe des Körpers und nicht wohl weniger als den 20. oder 24. Teil derselben geben könne. In den Säulen, wo man am meisten auf ein mit hinlänglicher Festigkeit verbundenes schönes Ansehen beflissen gewesen, trift man die größten Füße nicht über den 14. Teil und ihr geringstes Maß nicht über den 20. Teil der ganzen Länge an. Ihre Ausladung aber kann aus der Höhe bestimmt werden. Wenn sie zu gering ist, so bemerkt man sie kaum; zu stark gibt sie das Ansehen der Zerbrechlichkeit. Der fünfte bis sechste Teil seiner Höhe scheint die beste Größe der Ausladung zu sein. Die Säulenstühle haben größere Füße; denn sie machen oft den vierten oder fünften Teil der Höhe aus. Allein man kann diese Füße zugleich für die Füße der ganzen Ordnung halten. Bei einem ganzen Gebäude kann der Untersatz oder die Plinthe nicht wohl kleiner als der 20. Teil der Höhe sein.

  Wenn ein Fuß ganz platt ist, so wird er die Plinthe genannt; ist er aber mit Gliedern verziert, so werden diese zusammen das Fußgesims genannt.

 


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