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876. Kobold¹⁾. Gespenst²⁾. Poltergeist³⁾.

1) Goblin.
2) Ghost.
3) Racketing spectre.
1) Lutin.
2) Spectre.
3) Lutin (fantôme).
1) Spirito folletto (farfarello).
2) Spettro (fantasma).
3) Folletto.

Ein Gespenst (von ahd. spanan, locken, ahd. gispanst, mhd. gespenste = Verlockung, Trug, Trugbild) ist jede spukhafte Geistererscheinung, namentlich die Erscheinung Verstorbener. Der Kobold (aus Kobwalt, d. i. einer, der im Koben [ahd. cofa, chobo], d. i. dem innersten Raum des Hauses waltet; ähnlich wie Herold aus Herwalt, d. i. einer, der des Heeres waltet, zusammengezogen ist, vgl. Hildebrand, Gr. Wb. V, 1550 f.; aus dem Griechischen und Lateinischen, von kobalos, Gauner, Possenreißer, lat. cobalus, kann dieses durchaus deutsche, ganz in den Anschauungen unserer Vorzeit wurzelnde Wort nicht entlehnt sein) ist ein Hausgeist, der bald helfend, bald neckend oder auch schreckend und Schaden stiftend, auftritt, ursprünglich wohl der Haus- und Herdgott unserer Vorfahren. Derselbe kommt auch als Berggeist, zuweilen auch als Feld- und Waldgeist vor. Ein Poltergeist ist ein Geist, der sich nicht sehen läßt, sondern nur mit Lärmen und Poltern sein Wesen treibt und sein Dasein ankündigt.