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889. Kompetent¹⁾. Zuständig²⁾. Befugt³⁾.

1) Competent.
2) Cognisant.
3) Authorised, licensed; competent.
1) Compétent.
2) Compétent.
3) Autorisé; compétent.
1-3) Competente.
3) auch: Autorizzato.

Kompetent (von lat. competens, d. h. in der mittellat. Sprache des Rechts: zuständig, gebührlich, von lat. competĕre, zusammentreffen, gemeinsam erstreben) bezeichnet das, was in einem Geschäfts- oder Aufsichtsbezirk zusammentrifft und daher dem Vorsitzenden dieses Bezirks untersteht, in weiterem Sinne das, wozu der Betreffende von Amts wegen oder seinen Fähigkeiten, seiner Ausbildung nach befähigt und daher auch befugt ist, z. B. ein kompetenter Richter, d. i. 1. ein Richter, dem die Sache von Rechts wegen untersteht; 2. ein spruchfähiger Richter, der auch fähig ist, die Sache zu entscheiden. Das Wort „der Kompetent“, d. i. Mitbewerber, kommt hier nicht mit in Betracht. Die Kompetenz schließt also nicht nur die Zuständigkeit, sondern auch die Befähigung in sich. Zuständig dagegen hebt nur die Zugehörigkeit zu dem Geschäfts- oder Aufsichtskreise einer Amtsstelle oder Amtsperson hervor. Ein Gelehrter, der sich in einem Fache hervorgetan hat, ist ein kompetenter Beurteiler der Werke, die auf diesem Gebiete erscheinen; er ist aber deswegen bei einem Prozesse usw. noch keineswegs zuständig, wenn er nicht vom Gericht als Sachverständiger bestellt ist. Für die Bewilligung des Urlaubes eines Lehrers ist die Schulbehörde zuständig, für Entscheidung eines Streites um einen Besitz das Gericht. Befugt hebt hervor, daß jemand von Amts oder Rechts wegen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten beauftragt ist. Der Befugte entscheidet die ihm zugewiesenen Sachen im Auftrage des Königs, des Staates, der Gemeinde, des Vorgesetzten, des Prinzipals, des Chefs usw. Ein Polizist ist nicht befugt, einen Staatsbürger ohne weiteres zu verhaften; er ist aber unter bestimmten, vom Gesetz festgelegten Voraussetzungen dazu befugt. Er ist aber stets für die Erledigung dieser Angelegenheit zuständig. Kompetent gebraucht man nicht von untergeordneten Beamten oder Bediensteten, sondern nur von solchen Personen oder Behörden, die eine tiefere Sachkenntnis besitzen müssen, die eine besondere wissenschaftliche, technische, künstlerische, fachmännische Bildung voraussetzt. Trotz seiner hervorragenden Gelehrsamkeit auf naturwissenschaftlichem Gebiete war Haeckel für die Lösung der Welträtsel nicht kompetent, weil dazu auch eine volle geistige Beherrschung anderer Gebiete, z. B. der Philosophie, Psychologie, Physiologie, Physik usw., gehört.

Wer über Dinge urteilt, die er nicht fachmännisch versteht, oder wer über seinen Amtsbereich hinausgreift, überschreitet seine Kompetenz.