915. Kund¹⁾. Kundbar²⁾. Bekannt³⁾.
Kund (von können in der alten Bedeutung: wissen) zeigt überhaupt an, daß uns etwas zur Kenntnis kommt, bekannt nur, daß wir eine Sache näher und eingehender kennen lernen. Ein Fremder gibt sich kund, wenn er seinen Namen nennt; man macht aber einen Schüler in der Geometrie mit den Eigenschaften des Kreises, des Dreiecks u. dgl. bekannt. Kund tun, kund geben, kund machen sind edlere Ausdrücke als bekannt machen. Bekannt machen wird vor allen Dingen auch von Kleinigkeiten, kund tun hingegen nur von wichtigen Dingen gebraucht. Kund kommt bloß noch im Prädikat vor und ist daher immer ohne Endung; als Attribut bei einem Subst. steht es nicht, wohl aber bekannt, z. B. das bekannte Lied usw. Kundbar sind Tatsachen, die allen bekannt sind oder doch so vielen, daß es keiner neuen Bekanntmachung bedarf, um sie zu jedermanns Wissenschaft zu bringen. Es übersetzt das lateinische notorisch. Doch ist kundbar veraltet und wird gegenwärtig gewöhnlich durch offenkundig vertreten.