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891. Komplize¹⁾. Mitschuldiger²⁾. Teilnehmer³⁾.

1) Accomplice.
2) Accessory (to a crime).
3) Partner, participator.
1) Complice.
2) Complice.
3) Celui (celle) qui a part à quelque chose; associé, interéssé.
1) Complice.
2) Complice, correo.
3) Partecipante, partecipe, interessato.

Komplize (aus frz. complice, von lat. complex, Gen. complicis, Verbündeter, Teilnehmer) bezeichnet nur den Teilnehmer an einem Verbrechen. Ein Mitschuldiger dagegen kann auch an einem Versehen, einem Fehler in einer Arbeit, in einer Organisation, in einem Gesetz wie an einem Vergehen oder an einem Verbrechen beteiligt sein. Auch an einem Vergehen lediglich auf moralischem Gebiete kann der Mitschuldige teilgenommen haben, ohne deshalb dem Strafrichter verantwortlich zu sein. Vgl. Goethes Drama: „Die Mitschuldigen“. Teilnehmer hat die weiteste Bedeutung, da es nicht nur die Teilnehmer an einer Schuld, an einem Verbrechen, Vergehen, Versehen, Fehler u. dgl. bezeichnet, sondern auch an guten oder neutralen Dingen, z. B. an einem Vergnügen, Geschäft, Ausflug, Fest, an einer Huldigung, Reise usw. Wenn es auf ein Vergehen oder Verbrechen angewendet wird, ist es der mildeste Ausdruck von den dreien. Oft wird es gebraucht, um nicht den eigentlich Schuldigen, den die Tat planenden und ausführenden Verbrecher, sondern nur den Helfershelfer zu bezeichnen.