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873. Knecht¹⁾. Leibeigener²⁾. Sklave³⁾.

1) Man-servant (groom).
2) Bondman.
3) Slave.
1) Valet (groom).
2) Serf.
3) Esclave.
1) Servo (garzone).
2) Servo (schiavo).
3) Schiavo.

Der Knecht (vgl. Art. 368) arbeitet für seinen Herrn gegen einen bestimmten Lohn, seine Person ist aber frei, und er kann den Dienst jederzeit aufkündigen und verlassen. Der Leibeigene ist auch mit seiner Person Eigentum des Herrn und selbst, wenn er ein Grundstück seines Herrn gegen Abgaben und Dienste zum Nießbrauch besitzt, ist er doch nur ein Teil dieses Grundstücks und mit seinem Leibe dem Herrn eigen. Die härteste Art der Leibeigenschaft ist die Sklaverei; ein Sklave (mhd. der slave, eig. der Slave, der als Unterjochter leibeigen war, im Gegensatz zum freien Pranken, mittellat. Sclavus, Slavus) ist der Willkür seines Herrn völlig preisgegeben.