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863. Kleid¹⁾. Kleidung²⁾. Anzug³⁾.
Gewand⁴⁾.

1) Coat, gown.
2) Raiment.
3) Dress, costume.
4) Garment.
1) Habit (robe).
2) Habillement.
3) Costume (habit).
4) Vetement.
1) Abito.
2) Vestimento.
3) Vestito (veste).
4) Panno (drappo).

Kleidung ist überhaupt das, was zur Bedeckung des Körpers, nicht nur des Leibes, sondern auch des Hauptes und der Füße dient. Es ist ein Kollektivbegriff, der von einem einzelnen Kleidungsstücke nicht gebraucht wird. Man sagt: für die Kleidung eines Menschen sorgen, eine vollständige Kleidung usw. Kleid dagegen bezeichnet immer nur ein einzelnes Stück der Kleidung und wird auf die Bedeckung des Kopfes (Hut, Mütze, Haube usw.) wie der Füße (Schuhe, Stiefel usw.) nicht angewendet. Man spricht von Oberkleidern, Unterkleidern, Beinkleidern. Im engern Sinne versteht man unter Kleid nur das Oberkleid (den Rock), welches man öffentlich und in Gesellschaft zu tragen pflegt, z. B. Festkleid, Staatskleid usw., ganz besonders aber das Oberkleid der Frauen, z. B. Ballkleid, Brautkleid usw. „Freund, wie bist du hereingekommen und hast doch kein hochzeitlich Kleid an?“ Matth. 22, 12. Anzug ist der Inbegriff von allem, was man zugleich anzieht oder anlegt, um öffentlich zu erscheinen. Er begreift daher alles in sich, was nach der Verschiedenheit des Geschlechtes sowohl zu der öffentlichen Bekleidung, als auch zur Zierde und zum Schmuck gehört, bei den Männern selbst den Hut, Stock usw. und bei beiden Geschlechtern selbst das Unterhemd. Ein Gewand (von winden, eig. das um den Leib Gewundene, die Umhüllung; mhd. das gewant, Kleidung, Rüstung, Zeug, ahd. giwant, Windung, Wendung) ist ein weites Oberkleid. Es pflegt namentlich bei feierlichen Gelegenheiten getragen zu werden. Außerdem dient das Wort aber als edler, namentlich von Dichtern und in gehobener Sprache gebrauchter Ausdruck für Kleid überhaupt, z. B. Jagdgewand, Birschgewand, Stahlgewand, Hochzeitsgewand, Bruatgewand, Kriegsgewand, Purpurgewand, Lichtgewand usw.