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847. Kaufmann¹⁾. Handelsmann²⁾.
Krämer³⁾.

1) & 2) Merchant.
2) Tradesman.
3) Shopkeeper, general dealer.
1) & 2) Marchand, négociant.
2) & 3) Boutiquier.
1) & 2) Mercante, negoziante.
3) Bottegajo, merciajo.

Handelsmann bezeichnet ganz allgemein jeden, der Handel treibt, mag es ein Handel im großen oder im kleinen sein. „Ich wüßte nicht, wessen Geist ausgebreiteter wäre, ausgebreiteter sein müßte, als der Geist eines echten Handelsmannes.“ Goethe, Wilhelm Meist. Lehrj. I, 10. Kaufmann heißt jedoch nur derjenige, welcher Waren an der Quelle im Großen einkauft und dann wieder verkauft; er muß dabei auch eine bestimmte Art der Geschäftsführung haben, deren Grundsätze die Handelswissenschaft lehrt. Mit Kaufmann bezeichnet man eigentlich nur Großhändler, dann aber auch Kleinhändler, deren Geschäft einen bedeutenden Umfang hat und nach kaufmännischen Grundsätzen geleitet wird. Der Kleinhändler und Zwischenhändler, der nur Einkäufe im Kleinen macht und ein kleines Absatzgebiet hat, heißt Krämer, auch Kramer (von Kram, mhd. krâm, d. i. eigentl. ausgespanntes Tuch, Decke eines Zeltes, dann: die Zeltdecke eines Kaufstandes, dann: kleiner Kaufladen, Kramladen, auch die Ware in einem solchen Laden). — In der Umgangssprache bezeichnet Handelsmann gewöhnlich den Krämer oder den Hausierer, und zur Bezeichnung der Großhändler gebraucht man mit Vorliebe den Ausdruck Handelsherr oder Kaufherr. In übertragener Bedeutung bezeichnet Krämer einen, der eine Sache in kleinlicher Weise behandelt. „Ein anderes ist der Altertumskrämer, ein anderes der Altertumskundige. Jener hat die Scherben, dieser den Geist des Altertums geerbet.“ Lessing. So spricht man von Krämerseelen, Krämergeist, Krämerpolitik, von einem Wortkrämer, Buchstabenkrämer, Geheimniskrämer usw. Kaufmann und Handelsmann können in diesem Sinne nicht stehen.