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Subsumtion

Subsumtion. Die Urteilskraft (s. d.) ist das Vermögen, „unter Regeln zu subsumieren, d. i. zu unterscheiden, ob etwas unter einer gegebenen Regel (casus datae legis) stehe oder nicht“, KrV tr. Anal. Einl. (I 179—Rc 233). In aller Subsumtion eines Gegenstandes unter einen Begriff muß die Vorstellung des ersteren mit dem letzteren „gleichartig sein, d. i. der Begriff muß dasjenige enthalten, was in dem darunter zu subsumierenden Gegenstande vorgestellt wird; denn das bedeutet eben der Ausdruck: ein Gegenstand sei unter einem Begriffe enthalten“ (z. B. Teller — Kreis), ibid. tr. Anal. 2. B. 1. H. (I 182—Rc 237). Die Subsumtion der Erscheinungen der Anschauung unter die Kategorien (s. d.) — und damit die Anwendung dieser auf jene — ist nur durch die transzendentalen „Schemate“ (s. d.) möglich. Vgl. Schluß, Urteilskraft, Erfahrungsurteil.