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Mechanisches Gesetz der Stetigkeit

Stetigkeit (mechanisches Gesetz der). Ein absolut harter Körper, d. h. „ein solcher, der einem mit endlicher Geschwindigkeit bewegten Körper im Stoße einen Widerstand, der der ganzen Kraft desselben gleich wäre, in einem Augenblick entgegensetzte“, ist unmöglich. „Folglich leistet eine Materie durch ihre Undurchdringlichkeit oder Zusammenhang gegen die Kraft eines Körpers in endlicher Bewegung in einem Augenblicke nur unendlich kleinen Widerstand. Hieraus folgt nun das mechanische Gesetz der Stetigkeit (lex continui mechanica), nämlich: an keinem Körper wird der Zustand der Ruhe oder der Bewegung, und an dieser, der Geschwindigkeit oder der Richtung, durch den Stoß in einem Augenblicke verändert, sondern nur in einer gewissen Zeit, durch eine unendliche Reihe von Zwischenzuständen, deren Unterschied voneinander kleiner ist als der des ersten und letzten.“ Dieses Gesetz gründet sich auf das Gesetz der Trägheit der Materie, Anfangsgr. d. Naturw. 3. H. Allg. Anmerk. zur Mechanik (VII 304).