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Praktische Realität

Praktische Realität. Praktisch Realität ist Gültigkeit für die Praxis, für das sittliche Handeln, in bezug auf dasselbe, als Mittel zur Beförderung desselben als gültig gesetzt, anzunehmen. In „moralisch-praktischer“ Absicht sind Ideen (s. d.) von Gott (s. d.) und Unsterblichkeit (s. d.), vom Übersinnlichen (s. d.) gültig, auch wenn sie keine theoretische Erkenntnis von Gegenständen gewähren; vgl. Fortschr. d. Metaph. 1. Abt. 3. Stadium (V 3, 124 ff.), KU §§ 87 ff. (II 324 ff.). Die Kategorien der Substanz (s. d.) und der Ursache haben ohne Beziehung auf sinnliche Anschauung keine objektive Realität; sie können eine solche nur bekommen „in Beziehung auf praktische Grundsätze a priori“. Sie können so auch als „bloße logische Funktionen zu Begriffen von Dingen, deren Möglichkeit unerweislich ist“, „ihren in praktischer Absicht unentbehrlichen Gebrauch für die Vernunft haben, weil sie alsdann nicht als objektive Gründe der Möglichkeit der Noumene, sondern als subjektive Prinzipien (des theoretischen oder praktischen Gebrauchs der Vernunft) in Ansehung der Phänomene gelten“, Üb. e. Entdeck. 1. Abs. C (V 3, 47 f.). Vgl. Realität, Idee, Postulate der praktischen Vernunft, Glaube.