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Polemik

Polemik der Vernunft. „Unter dem polemischen Gebrauche der reinen Vernunft verstehe ich ... die Verteidigung ihrer Sätze gegen die dogmatischen Verneinungen derselben. Hier kommt es nun nicht darauf an, ob ihre Behauptungen nicht vielleicht auch falsch sein möchten, sondern nur, daß niemand das Gegenteil jemals mit apodiktischer Gewißheit, (ja auch nur mit größerem Scheine) behaupten könne“, KrV tr. Meth. 1. H. 2. Abs. (I 619—Rc 765). Die Sätze über die Seele (s. d.) und über Gott (s. d.) können weder positiv noch als ungültig bewiesen werden („non liquet“), aber als „Annahmen“ (s. d.) im „praktischen Interesse“ der Vernunft sind sie durchaus zulässig und gegen jeden — völlig unmöglichen — negativen Beweis der Gegner gesichert, ibid. (I 620 f.—Rc 767 f.). Hat man auch die Sprache des Wissens aufgeben müssen, so bleibt doch „die vor der schärfsten Vernunft gerechtfertigte Sprache eines festen Glaubens“, ibid. (I 622 f.—Rc 769). So gibt es „keine eigentliche Polemik im Felde der reinen Vernunft“. „Beide Teile sind Luftfechter, die sich mit ihrem Schatten herumbalgen: denn sie gehen über die Natur hinaus, wo für ihre dogmatischen Griffe nichts vorhanden ist, was sich fassen und halten ließe“, ibid. (I 631—Rc 778 f.). Vgl. Hypothese.