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Mechanik

Mechanik. Die Mechanik hat apriorische Grundlagen, sie enthält synthetische Urteile (s. d.) a priori, welche eine Voraussetzung der Erfahrung bilden. Diese Grundsätze beziehen sich unmittelbar auf die reine Anschauung der Zeit und gelten wie diese von den Gegenständen möglicher (äußerer) Erfahrung, deren Form die Zeit ist. Die äußere Natur (s. d.) als Inbegriff von gesetzmäßig verknüpften Erscheinungen gehorcht den Gesetzen der Mechanik. Die Entwicklung des Weltalls ist nach mechanischen Gesetzen zu begreifen (s. Weltkörper).

Es ist anzunehmen, „daß die Welt eine mechanische Entwicklung aus den allgemeinen Naturgesetzen zum Ursprünge ihrer Verfassung erkenne“, Th. d. Himmels 2. T. 8. H. (VII 148); vgl. Welt. Die Materie (s. d.) läßt durch ihre (von Gott eingepflanzten) Kräfte und Gesetze auf mechanische Weise zweckmäßige Gebilde, Welten hervorgehen (vgl. Zweck). Die „drei Gesetze der allgemeinen Mechanik“ sind: 1. das „Gesetz der Selbständigkeit“, d. h. der Konstanz der Materie (s. d.), 2. das „Gesetz der Trägheit“ (s. d.), 3. das „Gesetz der Gegenwirkung der Materien“ (s. Wirkung; „lex subsistentiae, inertiae, antagonismi“), Anfangsgr. d. Naturw. 3. H. Lehrs. 4, Anmerk. 2 (VII 302). Vgl. Bewegung, Kraft, Bewegungslehre, Mathematik.