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Person

Person. Der dritte der „Paralogismen“ (s. d.) erklärt: „Was sich der numerischen Identität seiner Selbst in verschiedenen Zeiten bewußt ist, ist sofern eine Person.“ Aus der logischen Identität (s. d.) des Ich (s. d.) folgt nicht die numerische Identität einer absolut beharrenden Person als einer substantiellen Seele. Doch kann der Begriff der Persönlichkeit, „sofern er bloß transzendental ist, d. i. Einheit des Subjekts [bedeutet], das uns übrigens unbekannt ist, in dessen Bestimmungen aber eine durchgängige Verknüpfung durch Apperzeption ist“, bleiben und insofern ist dieser Begriff auch „zum praktischen Gebrauche nötig und hinreichend“, KrV 1. A. tr. Dial. 2. B. 1. H. 3. Paralogismus (I 739 ff.—Rc 442 ff.).

„Die Wesen, deren Dasein zwar nicht auf unserem Willen, sondern der Natur beruht haben dennoch, wenn sie vernunftlose Wesen sind, nur einen relativen Wert, als Mittel, und heißen daher Sachen, dagegen vernünftige Wesen Personen genannt werden, weil ihre Natur sie schon als Zwecke an sich selbst, d. i. als etwas, das nicht bloß als Mittel gebraucht werden darf, auszeichnet, mithin sofern alle Willkür einschränkt und ein Gegenstand der Achtung ist).“ Personen sind objektive Zwecke, Zwecke an sich; sie haben „inneren Wert“, Würde, GMS 2. Abs. (III 53). „Ich, der ich denke und anschaue“, ist die „Person“ (das „Ich des Subjekts“); das „Ich des Objekts“ aber, das „von mir angeschaut wird“, ist gleich anderen Gegenständen außer mir die „Sache“, Fortschr. d. Metaph. 1. Abt. Gesch. der Transzendentalphilosophie (V 3, 95); vgl. Ich. „Daß der Mensch in seiner Vorstellung das Ich haben kann, erhebt ihn unendlich über alle andere auf Erden lebende Wesen. Dadurch ist er eine Person und, vermöge der Einheit des Bewußtseins bei allen Veränderungen, die ihm zustoßen mögen, eine und dieselbe Person, d. i. ein von Sachen, dergleichen die vernunftlosen Tiere sind, mit denen man nach Belieben schalten und walten kann, durch Rang und Würde ganz unterschiedenes Wesen ...“ Anthr. § 1 (IV 11). „Person ist dasjenige Subjekt, dessen Handlungen einer Zurechnung fähig sind. Die moralische Persönlichkeit ist also nichts anderes als die Freiheit eines vernünftigen Wesens unter moralischen Gesetzen (die psychologische aber bloß das Vermögen, sich der Identität seiner selbst in den verschiedenen Zuständen seines Daseins bewußt zu werden); woraus dann folgt, daß eine Person keinen anderen Gesetzen als denen die sie (entweder allein oder wenigstens zugleich mit anderen) sich selbst gibt, unterworfen ist.“ „Sache ist ein Ding, was keiner Zurechnung fähig ist. Ein jedes Objekt der freien Willkür, welches selbst der Freiheit ermangelt, heißt daher Sache (res corporalis)“, MS Einl. IV (III 26 f.). — Person, d. h. „ein Wesen, welches Rechte hat“. Gott (s. d.) wird als eine Person gedacht. Vgl. Persönlichkeit, Imperativ.