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Selbstmord

Selbstmord. „Ob Selbstmord auch Mut oder immer nur Verzagtheit voraussetze, ist nicht eine moralische, sondern bloß psychologische Frage. Wenn er verübt wird, bloß um seine Ehre nicht zu überleben, also aus Zorn, so scheint er Mut; ist es aber die Erschöpfung der Geduld im Leiden durch Traurigkeit, welche alle Geduld langsam erschöpft, so ist es ein Verzagen.“ Selbstmord bleibt „immer gräßlich“, der Mensch macht sich dadurch „zum Scheusal“, Anthr, 1. T. § 77 (IV 192 ff.). Man darf nicht über sich und sein Leben als bloßes Mittel zum Zweck disponieren und so Urheber seines Todes sein, Rel. 2. St. 2. Abs. 3. Anm. (IV 91). Der Mensch ist durch seine Qualität als Person zur Erhaltung seines Lebens verpflichtet. „Das Subjekt der Sittlichkeit in seiner eigenen Person zernichten, ist ebensoviel als die Sittlichkeit selbst ihrer Existenz nach, soviel an ihm ist, aus der Welt vertilgen, welche doch Zweck an sich selber ist“, MST § 6 (III 268 ff.).