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Anziehung, Anziehungskraft

Anziehung, Anziehungskraft. Die Anziehung ist eine universale Eigenschaft der Materie (s. d.); sie ist „die allgemeine Beziehung, welche die Teile der Natur in einem Raume vereinigt“. Sie ist die „ursprüngliche Bewegungsquelle, welche eher wie alle Bewegung ist. Sie bedarf keiner fremden Ursache, kann auch durch keine Hindernisse aufgehalten werden, weil sie in das Innerste der Materie ohne einigen Stoß, selbst bei der allgemeinen Ruhe der Natur wirket“, Th. d. Himmels, 2. T. 7. H. (VII 117): Die materiellen Teile von größerer Dichte und Anziehungskraft sammeln die minder dichten um sich. Der Anziehung wirkt entgegen die „Zurückstoßungskraft“ (s. d.), durch Streit, Konflikt beider entsteht diejenige Bewegung, die gleichsam „ein dauerhaftes Leben der Natur“ ist, ibid. 2. T. 1. H. (VII 60 ff.). Die Körper (und deren Elemente) würden durch die bloße abstoßende Kraft der Undurchdringlichkeit (s. d.) kein bestimmtes Volumen haben, „wenn ihnen nicht auch eine Kraft der Anziehung innewohnte, die mit jener zusammen die Grenze ihrer Ausdehnung bestimmte“. Jedes Körperelement (s. Monade) muß „außer der Kraft der Undurchdringlichkeit noch eine anziehende Kraft haben“, Physische Monadologie, Satz X (VII 356). — Wenn die allgemeine Wirkung und Gegenwirkung der Substanzen „durch den ganzen Umfang des Raumes, in welchem die Körper sich aufeinander beziehen, in ihrer äußerlichen Erscheinung als gegenseitige Annäherung sich zeigt, so heißt sie Anziehung. Da sie durch die bloße Mitgegenwart bewirkt wird, wirkt sie auf jede beliebigen Entfernungen und ist die Newtonsche Anziehungskraft oder allgemeine Gravitation. Sie wird daher wahrscheinlich durch dieselbe Verbindung der Substanzen bewirkt, durch welche man den Raum bestimmt, und scheint deshalb das ursprünglichste Naturgesetz zu sein, dem der Stoff unterworfen ist“, N. diluc. Propos. 13 Usus (V 1, 49). „Anziehungskraft ist diejenige bewegende Kraft, wodurch eine Materie die Ursache der Annäherung anderer zu ihr sein kann (oder, welches einerlei ist, dadurch sie der Entfernung anderer von ihr widersteht)“, Anfangsgr. d. Naturw. 2. H. Erklär. 2 (VII 230). Diese Kraft ist die zweite wesentliche Grundkraft der Materie (s. d.). Die Anziehung ist eine unmittelbare Wirkung der Materie auf andere Materie durch den „leeren“ Raum. ibid. Lehrs. 7 (VII 249). Man kann diejenige Anziehung, die ohne Vermittelung der repulsiven Kräfte geschieht, die „wahre“ Anziehung, diejenige, die durch Berührung (Stoß) erfolgt, die „scheinbare“ nennen. Ohne anziehende Kräfte gäbe es keine Materie, ibid. Anmerk. 2 (VII 251 f.). „Die ursprüngliche Anziehungskraft, worauf selbst die Möglichkeit der Materie, als einer solchen beruht, erstreckt sich im Weltraum von jedem Teile derselben auf jeden andern unmittelbar ins Unendliche“, ibid. Lehrs. 8 (VII 254). „Sich unmittelbar außer der Berührung anziehen, heißt, sich einander nach einem beständigen Gesetze nähern, ohne daß eine Kraft der Zurückstoßung dazu die Bedingung enthalte“, ibid. Lehrs. 1 Anmerk. 1 (VII 251); vgl. N 20—82 (Reflexionen z. Physik u. Chemie); Atpreuß. Mth. XIX—XXI. Vgl. Kraft, Materie, Weltkörper, Äther.