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Anlage

Anlage. „Unter Anlagen eines Wesens verstehen wir sowohl die Bestandstücke, die dazu erforderlich sind, als auch die Formen ihrer Verbindung, um ein solches Wesen zu sein. Sie sind ursprünglich, wenn sie zu der Möglichkeit eines solchen Wesens notwendig gehören; zufällig aber, wenn das Wesen auch ohne dieselben an sich möglich wäre“, Rel. 1. St. I 3 (IV 28). „Alle Naturanlagen eines Geschöpfes sind bestimmt, sich einmal vollständig und zweckmäßig auszuwickeln.“ „Am Menschen... sollten sich diejenigen Naturanlagen, die auf den Gebrauch seiner Vernunft abgezielt sind, nur in der Gattung, nicht aber im Individuum vollständig entwickeln.“ Diese Entwicklung ist nur in der Gesellschaft (s. d.) möglich, G. i. weltbürg. Abs. 1.—2. Satz (VI 6 f.). Die Anlage des Menschen ist: 1. „technische“ Anlage, d. h. „mit Bewußtsein verbundene mechanische“ Anlage zur Handhabung der Sachen, 2. „pragmatische“, d. h. die Anlage, „andere Menschen zu seinen Absichten geschickt zu brauchen“, 3. „moralische“ Anlage, „nach dem Freiheitsprinzip unter Gesetzen gegen sich und andere zu handeln“, Anthr. 2. T. E (IV 276); vgl. Z. ew. Fried. 2 Abs. 2 Artikel (VI 132). Über „göttliche Anlagen“ im Menschen, Theor. Prax. I (VI 84). Vgl. Mensch, Kultur, Präformation, Angeboren, Weltbürgerrecht.