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Affekt

Affekt. „Affekte sind von Leidenschaften spezifisch unterschieden. Jene beziehen sich bloß auf das Gefühl; diese gehören dem Begehrungsvermögen an und sind Neigungen, welche alle Bestimmbarkeit der Willkür durch Grundsätze erschweren oder unmöglich machen. Jene sind stürmisch und unvorsätzlich, diese anhaltend und überlegt.“ Jeder Affekt ist „blind, entweder in der Wahl seines Zwecks, oder, wenn dieser auch durch Vernunft gegeben worden, in der Ausführung desselben; denn er ist diejenige Bewegung des Gemüts, welche es unvermögend macht, freie Überlegung der Grundsätze anzustellen, um sich darnach zu bestimmen. Also kann er auf keinerlei Weise ein Wohlgefallen der Vernunft verdienen“, KU § 29 Allg. Anmerk. (II 119 f.). Der Affekt ist „das Gefühl einer Lust oder Unlust im gegenwärtigen Zustande, welches im Subjekt die Überlegung (die Vernunftvorstellung, ob man sich ihm überlassen oder weigern solle) nicht aufkommen läßt“, Anthr. 1. T. § 73 (IV 183). „Der Affekt ist Überraschung durch Empfindung, wodurch die Fassung des Gemüts (animus sui compos) aufgehoben wird. Er ist also übereilt, d. i. er wächst geschwinde zu einem Grade des Gefühls, der die Überlegung unmöglich macht (ist unbesonnen).“ „Wo viel Affekt ist, da ist gemeiniglich wenig Leidenschaft.“ Affekt ist wie ein Rausch, Leidenschaft wie ein Wahnsinn, ibid. § 74 (IV 184 f.). Affekt, für sich allein betrachtet, ist stets unklug, „er macht sich selbst unfähig, seinen eigenen Zweck zu verfolgen“, ibid. § 75 (IV 186). Affekte sind krankhafte Zufälle. Sie zerfallen in „sthenische, aus Stärke, und asthenische, aus Schwäche.“ „Jene sind von der erregenden, dadurch aber oft auch erschöpfenden, diese von einer die Lebenskraft abspannenden, aber oft dadurch auch Erholung vorbereitenden Beschaffenheit“, ibid, § 76 (IV 189); vgl. N 1025. Vgl. Leidenschaft, Apathie, Enthusiasmus.