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Angenehm

Angenehm. Das Angenehme ist das, „was nur vermittelst der Empfindung aus bloß subjektiven Ursachen, die nur für dieses oder jenes seinen Sinn gelten, und nicht als Prinzip der Vernunft, das für jedermann gilt, auf den Willen Einfluß hat“, GMS 2. Abs. (III 35).

Angenehm ist „das, was den Sinnen in der Empfindung gefällt“, wobei unter Empfindung eine „objektive Vorstellung der Sinne“ zu verstehen ist, nicht ein Gefühl. Das Urteil über einen Gegenstand, wodurch man es für angenehm erklärt, drückt ein Interesse (s. d.) an demselben aus, da es „durch Empfindung eine Begierde nach dergleichen Gegenstande rege macht, mithin das Wohlgefallen nicht das bloße Urteil über ihn, sondern die Beziehung seiner Existenz auf meinen Zustand, sofern er durch ein solches Objekt affiziert wird, voraussetzt“. Man sagt daher vom Angenehmen nicht bloß: es gefällt, sondern es vergnügt. „Es ist nicht ein bloßer Beifall, den ich ihm widme, sondern Neigung wird dadurch erzeugt“, ein Genießen findet hier statt, KU § 3 (II 42 f.). Angenehm heißt jemandem das, was ihn „vergnügt“, ibid. § 5 (II 47). „In Ansehung des Angenehmen bescheidet sich ein jeder, daß sein Urteil, welches er auf ein Privatgefühl gründet, und wodurch er von einem Gegenstande sagt, daß er ihm gefalle, sich auch bloß auf seine Person einschränke.“ „Ein jeder hat seinen eigenen Geschmack der (Sinne).“ Doch gibt es bei der Beurteilung des Angenehmen auch „Einhelligkeit“ unter Menschen. „So sagt man von jemandem, der seine Gäste mit Annehmlichkeiten (des Genusses durch alle Sinne) so zu unterhalten weiß, daß es ihnen insgesamt gefällt: er habe Geschmack. Aber hier wird die Allgemeinheit nur komparativ genommen; und da gibt es nur generale (wie die empirischen alle sind), nicht universale Regeln, welche letztere das Geschmacksurteil über das Schöne sich unternimmt oder darauf Anspruch macht. Es ist ein Urteil in Beziehung auf die Geselligkeit, sofern sie auf empirischen Regeln beruht“, ibid. § 7 (II 49 ff.). „Das Angenehme ist, als Triebfeder der Begierden, durchgängig von einerlei Art, woher es auch kommen und wie spezifisch-verschieden auch die Vorstellung (des Sinnes und der Empfindung, objektiv betrachtet) sein mag. Daher kommt es bei der Beurteilung des Einflusses desselben auf das Gemüt nur auf die Menge der Reize (zugleich und nacheinander) und gleichsam nur auf die Masse der a.en Empfindung an; und diese läßt sich also durch nichts als die Quantität verständlich machen“, ibid. § 29 Allg. Anmerk. (II 113); vgl. N 622. — Vgl. Gut, Neigung, Geschmack, Interesse.