Strafen
6) Die Eltern, Erzieher und Lehrer sind verpflichtet, die Kinder schon frühzeitig vor allen Untugenden und üblen Angewohnheiten zu behüten, und sie dürfen dabei selbst körperliche Strafen anwenden. Die Strafen müssen jedoch immer von der Art sein, dass sie der Gesundheit nicht schaden. Wer dagegen hierin leidenschaftlich, roh oder gar boshaft verfährt, der missbraucht nicht allein auf unwürdige Weise seine Übergewalt, sondern er kann auch leicht das so misshandelte Kind um seine Gesundheit und selbst um sein Leben bringen.