Gehenlernen
3) Man darf das Kind nicht eher zum Gehen und Stehen anhalten, als bis es von selbst Lust dazu verrät; auch nicht eher allein sitzen lassen, bis es seinen Kopf von selbst und ohne Zittern in die Höhe halten kann. Gewöhnlich geschieht dies mit der zwölften bis fünfzehnten Woche. Dasselbe findet mit dem Gehenlernen statt. Auch hier wird nur allzu leicht dadurch geschadet, dass man der Natur vorgreift und das Kind zu früh zum Auftreten und Gehen nötigt. Vorzüglich leiden darunter das Rückgrat und die Glieder, welche durch die zu große Anstrengung sich leicht verschieben und krumm werden. Nicht selten bringt man aber auch denselben Schaden durch die Art und Weise hervor, wie man dem Kind hilft, wenn es von freien Stücken zum Gehenlernen Anstalt macht. Man darf nämlich nicht die Hände dabei wie Krücken unter die schwachen Arme stemmen oder das Kind an den Armen und Händen oder gar nur an einem Arme halten (Dumme Personen heben das Kind oft an einem Arme in die Höhe, z. B. über die Straßengosse, die Türschwelle etc., wodurch leicht der Arm aus dem Schultergelenk verrenkt werden kann, M.), sondern muss es mit beiden Händen unter den Armen um die Brust fassen und so auf das Behutsamste unterstützen. Auch ist es sehr unvorsichtig, wenn man kleine Kinder, die im Gehen noch nicht Festigkeit genug erlangt haben, bloß an einer Hand führt und sie daran in die Höhe zieht, wenn sie fallen wollen; denn dadurch wird häufig Veranlassung zu mancherlei Verkrüppelungen des Leibes gegeben.