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Leidenschaft

Leidenschaft. Die Leidenschaft ist eine „Neigung ..., die die Herrschaft über sich selbst ausschließt“, Rel. 1. St. II, Anm. (IV 29). „Die durch die Vernunft des Subjekts schwer oder gar nicht bezwingliche Neigung ist Leidenschaft“, Anthr. 1. T. § 73 (IV 183). „Wo viel Affekt ist, da ist gemeiniglich wenig Leidenschaft“, ibid. § 74 (IV 185). „Die Neigung, durch welche die Vernunft verhindert wird, sie in Ansehung einer gewissen Wahl mit der Summe aller Neigungen zu vergleichen, ist die Leidenschaft (passio animi).“ Sie setzt immer „eine Maxime des Subjekts voraus, nach einem von der Neigung ihm vorgeschriebenen Zwecke zu handeln“. Tiere und reine Vernunftwesen haben daher keine Leidenschaften, ibid. § 80 (IV 203). Leidenschaften sind „Krebsschäden für die reine praktische Vernunft“, sie sind „ohne Ausnahme böse“. Die Leidenschaften zerfallen in die „der natürlichen (angeborenen) und die der aus der Kultur der Menschen hervorgehenden (erworbenen) Neigung“. Die ersteren sind „erhitzte“, die letzteren „kalte“ Leidenschaften. 1.: Freiheits- und Geschlechtsneigung. 2. Ehr-, Herrsch-, Habsucht. Alle sind nur auf Menschen, nicht auf Sachen gerichtet, ibid. § 81 (IV 204 ff.); vgl. N 1017, 1070, 1176, 1086—1103. Vgl. Affekt, Böse, Liebe, Neigung.