Bilderstuhl

Bilderstuhl. (Baukunst) Viereckigte Steine an den drei Spitzen eines Giebels, auf welche Statuen gesetzt werden. Es war nach der Bauart der Alten gewöhnlich, auf die drei Ecken der Giebel Statuen zusetzen und diese müssten notwendig, um ganz gesehen zu werden, nicht unmittelbar auf das Hauptgesims, sondern auf einen erhöhten Grundstein gesetzt werden. Sie werden allgemein ganz glatt, ohne Fußgesims und Deckel, in der Dike der Säulen oder Pilaster, über welchen sie stehen, gemacht; die Höhe aber muss nach dem Giebel abgemessen werden. Vitruvius gibt ihnen die ganze Höhe des Giebelfeldes; Scamozzi macht sie der ganzen Ausladung des Hauptgesimses gleich. In diesem Fall würde man in einer Weite von dem Gebäude, die seiner ganzen Höhe gleich ist, das ganze Bild sehen können.

Was hier gesagt worden, geht bloß auf die Bilderstühle auf den Giebeln der Gebäude, die Vitruvius Acroteria nennt. Man macht aber auch solche Bilderstühle für Statuen, die auf freiem Boden oder in Bilderblinden stehen, denen man auch die Namen Basamente, Postamente, gibt. Man macht sie würflicht oder zylindrisch, bloß glatt oder mit Fußgesimsen und Deckeln und hat sie also keiner Regel unterworfen.


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