
27. Rechtsprechung
DER GROSSMEISTER. Und was hast du mir von den Richtern zu erzählen?
DER GENUESE. Ich war eben im Begriffe, es zu tun.
Jeder Einzelne steht unter der unmittelbaren Gerichtsbarkeit des Vorgesetzten seines Berufszweiges. Daher sind die über jede Tätigkeit gesetzten Obrigkeiten die Richter aller ihrer Untergebenen; sie verhängen die Strafe der Verbannung, der Peitschung über sie, sprechen Rügen aus, entziehen ihnen den gemeinsamen Mittagstisch, schließen sie vom Besuche des Tempels, vom Umgange mit dem weiblichen Geschlechte aus. Hat ein Solarier vorsätzlich jemand getötet oder verwundet, so wird das Wiedervergeltungsrecht an ihm geübt, d.h. der Tod, wenn er getötet hat; man beraubt ihn eines Auges, wenn er einem andern ein Auge ausgeschlagen hat, oder der Nase u.s.w. Ein mildernder Umstand für den Ausfall der Strafe ist es, wenn die Tat nicht beabsichtigt gewesen, wenn sie z.B. in einem Streite vorgefallen ist. Eine solche Herabsetzung der Strafe kann übrigens nur vom Metaphysikus (Sol) ausgehen, nicht vom Richter. Sogar von der Instanz der Triumvirn kann an den Sol appellirt werden, nicht, dass er die Strafe ändere, sondern dass er Begnadigung übe, wenn es ihn gut dünkt. Ihm allein steht dieses Recht zu.
Es gibt keine Gefängnisse in der Sonnenstadt, mit Ausnahme eines Haftturmes, worin die Rebellen, die Kriegsgefangenen u.s.w. eingesperrt werden.
Schriftliche Anklage — was man Prozeß nennt — gibt es nicht, sondern die Klage wird mündlich vor dem Richter erhoben, der die Zeugen abhört und dann die Antwort des Beklagten entgegennimmt und auf der Stelle freispricht oder verurteilt. Appellirt der Beklagte an den Triumvir, so erfolgt seine Freisprechung oder Verurteilung am nächsten Tage. »Macht« ist bei den Verhandlungen stets zugegen. Am dritten Tage aber begnadigt entweder Sol oder dass Urteil erlangt unanfechtbare Rechtskraft. Der schuldig Befundene muss sich in diesem Falle mit dem Kläger und den Zeugen versöhnen, indem er ihnen, gleichsam als den Ärzten seiner Krankheit, Kuß und Umarmung gibt. Jeder zum Tode Verurteilte stirbt nur durch die Hand des Volkes, durchs Schwert oder Steinigung, womit der Ankläger und die Zeugen den Anfang machen. Henker und Lictoren gibt es nicht, damit die Solarier durch die Nähe solcher Personen nicht befleckt werden.
Manchmal erhält ein Verurteilter die Erlaubnis, sich selbst den Tod zu geben. In diesem Falle umgibt er sich rings mit kleinen Pulversäcken und zündet diese, nachdem er ermahnt worden, standhaft zu sterben, selbst an und verbrennt. Die ganze Stadt bricht in Wehklagen aus und betet zu Gott, auf dass er wieder besänftigt werde, denn die Solarier sehen es als ein Zeichen seines Zornes an, wenn sie in die Zwangslage versetzt werden, ein brandiges Glied vom Körper des Gemeinwesens abtrennen zu müssen.
Übrigens wird das Todesurteil an keinem Verurteilten vollzogen, als bis dieser selbst durch überlegene Gründe zu der Überzeugung gelangt ist, es sei nötig, dass er sterbe, und bis er dahingebracht worden ist, selbst die Vollziehung des Todesurteils zu wünschen.
Ist ein Verbrechen, sei's gegen die Freiheit des Gemeinwesens, sei's gegen Gott, sei's gegen die höchsten Obrigkeiten, begangen worden, so erfolgt die Hinrichtung unverzüglich, ohne Begnadigung.
Nach ihren Religionsgrundsätzen führt man den Frevler, der sterben muss, vor das versammelte Volk und zwingt ihn, die Gründe anzugeben, die zu seiner Freisprechung führen könnten, und die unbekannten Missetaten derjenigen, die nach seiner Meinung die gleiche Strafe verdienten. Er muss zugleich eine Anklage gegen die obrigkeitlichen Personen erheben, die, seinem Gewissen zufolge, ebenfalls die Todesstrafe erleiden müssen. Werden seine Gründe triftig befunden, so begnügt man sich damit, ihn zu verbannen, und die ganze Stadt betet zu Gott, er möge seinen Zorn besänftigen, und bringt ein Sühnopfer dar. Die von dem Schuldigen zur Anzeige Gebrachten werden übrigens nicht weiter beunruhigt, sie erhalten nur eine Rüge.
Vergehen, die einer Schwäche oder der Unwissenheit entstammen, werden nur durch eine Rüge bestraft, sowie durch die Verpflichtung, die man dem Schuldigen auferlegt, sich größerer Enthaltsamkeit oder Mäßigung zu befleißigen, oder sich emsig auf das Gewerbe oder die Wissenschaft zu verlegen, die oder das sie vernachlässigt haben.
Die Solarier verkehren mit einander in einer Weise, dass man sie gleichsam für Glieder desselben Leibes halten könnte.
Du musst auch noch wissen, dass, wenn sich einer eines geheimen Fehltrittes anzuklagen gesonnen ist, und der Anklage von außen zuvorkommend, selbst nach seiner Bestrafung verlangt, so wird die Strafe, die ihn getroffen hätte, wenn er nicht gestanden hätte, von der Obrigkeit, der er untersteht, in eine andere umgewandelt.
Man ist auch sehr auf der Hut, dass niemand einer verleumderischen Anklage zum Opfer falle. Der überführte Verleumder wird nach dem Wiedervergeltungsrechte gestraft, d.h. es trifft ihn die Strafe, die bereits über den Verleumdeten verhängt worden war.
Da die Solarier nie allein sind, sondern stets in Gruppen gesellig vereinigt, so bedarf es fünf Zeugen, damit eine Anklage gültig sei. Mangels Zeugen läßt man ihn auf seinen Reinigungseid hin, frei, indem man ihn aber verwarnt. Wird dieselbe Anklage zwei- oder dreimal gegen jemand erhoben, so bedarf es nur zweier oder dreier Zeugen damit er zum doppelten Strafmaße verurteilt werde.
Ihre Gesetze, nur wenige an Zahl kurz und klar, sind auf ehernen Tafeln verzeichnet, die in den Zwischenräumen des Tempels angebracht sind, d.h. an den Säulen des Tempels hängen.
An einzelnen Säulen finden sich Definitionen des Wesens der Dinge in höchst knappem metaphysischen Stile, nämlich was Gott, ein Engel, die Welt, ein Stern, der Mensch, das Schicksal, die Tugend ist u.s.w.; alles das ist sehr weise dargelegt. Dort sind auch die exakten Definitionen aller Tugenden gegeben, deren jede ihren eigenen Richter hat; jeder dieser Richter hat seinen Sitz, Tribunal genannt, unter der Säule, auf der die Definition der Tugend, über die er Richter ist, angebracht ist.
Dort sitzt er, während er Recht spricht. Sie setzen sich, wenn sie einen Spruch zu fällen haben, auf diesen Stuhl und sprechen zum Angeklagten: »Mein Sohn, du hast dich gegen die geheiligte Definition der Wohltätigkeit, der Großmut, u.s.w. versündigt, lies!« Dann verurteilen sie den Angeklagten, nachdem sie ihn gehört haben, zu der Strafe, die er verwirkt hat, je nachdem er es an Wohltätigkeit, an Würde, an Demut, an Dankbarkeit u.s.w. hat fehlen lassen. Diese Verurteilungen sind Vorbeugungsmittel für die Zukunft und mehr Zeichen väterlicher Freundschaft als Züchtigungen.