7. Die Wahl der Beamten
Die anderen Obrigkeiten werden von den vier Obersten gewählt; nämlich dem Metaphysikus, Pon, Sin und Mor und von den Lehrern jener Kunstfertigkeit, der sie vorzustehen haben, denn diese müssen besser als jeder andere wissen, ob der Betreffende geeignet ist, Unterricht in einem Handwerk oder in irgend einer Tugend zu erteilen, wofür ein Lehrmeister aufzustellen ist. Sie treten nicht selbst nach Art der Kandidaten auf, sondern werden im Rate von den obrigkeitlichen Personen in Vorschlag gebracht und wer etwas für oder gegen die Wahl geltend zu machen hat, der erhält das Wort.