5. Die unteren Behörden


DER GENUESE. Es gibt bei ihnen so viel Obrigkeiten als bei uns Namen von Tugenden: Großmut, Tapferkeit, Keuschheit und Freigebigkeit; Straf- und Zivil-Gerichtsbarkeit, Gewissenhaftigkeit, Wahrheit, Wohltätigkeit, Dankbarkeit, Heiterkeit, Tätigkeit, Nüchternheit u.s.w. Und zu diesen Ämtern werden sie erwählt, je nachdem sie bereits als Kinder in der Schule den größten Hang zu dieser oder jener Tugend verraten haben.

Da sie nun weder Diebstahl, noch Meuchelmord, noch Schändung, noch Blutschande, noch Ehebruch, noch andere Schandtaten kennen, deren wir uns gegenseitig anklagen, so können sie sich nur der Undankbarkeit, der Böswilligkeit (wenn einer dem andern eine Schuldige Genugtuung verweigert), der Faulheit, der Traurigkeit, des Jähzorns, der Frivolität, der Verleumdung und der Lüge, die sie mehr als die Pest verabscheuen, beschuldigen. Zur Strafe werden die Schuldigen von der gemeinschaftlichen Mahlzeit oder vom Umgang mit den Frauen und von andern Ehren ausgeschlossen, auf eine Zeitdauer, die der Dichter als eine dem Vergehen adäquate Strafe erachtet.

DER GROSSMEISTER. Gib von dem Wahlmodus Kunde, nach welchem die Obrigkeiten gewählt werden.

DER GENUESE. Diesen kannst du nicht verstehen, wenn ich dich nicht vorher mit ihrer Lebensweise bekannt gemacht habe.


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