10. Wohnungswechsel und Arbeitsverteilung
DER GENUESE. Häuser, Schlafräume, Betten und andere notwendige Dinge sind allen gemeinsam. Jedesmal nach sechs Monaten trifft die Obrigkeit eine Bestimmung, welche Personen hier, welche dort zu schlafen haben, was auf dem Querbalken über der Tür angeschrieben ist. Unterricht in allen mechanischen Künsten, sowie in den spekulativen Wissenschaften, wird Männern und Frauen gleichmäßig zuteil, mit dem einzigen Unterschiede, dass diejenigen Arbeiten, die mehr Mühe und Kraft oder die Zurücklegung eines Weges erfordern, von den Männern ausgeübt werden, wie z.B. das Pflügen, Säen, Früchtelesen, das Dreschen, die Weinlese. Aber z.B. die Schafe zu melken und Käse zu bereiten ist Sache der Frauen. Auch haben diese die Gemüse- und Obstgärten in der Umgebung der Stadt zu pflegen, das Obst abzulesen und die Küchenkräuter einzusammeln. Auch die Gewerbstätigkeiten, die im Sitzen oder Stehen ausgeübt werden, gehören ebenfalls in den Bereich der Frauen, wie Weben, Spinnen, Nähen, Haar- und Bartschneiden, die Arzneibereitung und das Kleidermachen.
Ausgeschlossen sind sie von der Tischlerei, der Schmiedekunst und der Waffenfabrikation. Wenn eine zur Malerei Talent verrät, wird sie nicht daran gehindert, es zu betätigen. Die Musik ist allein die Domäne der Frauen und manchmal auch der Knaben, weil ihre Stimmen lieblicher klingen, doch ist es nicht Brauch, dass sie Trompete blasen und die Pauke schlagen.