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Methodenlehre der reinen praktischen Vernunft

Methodenlehre der reinen praktischen Vernunft. „Unter der Methodenlehre der reinen praktischen Vernunft kann man nicht die Art, mit reinen praktischen Grundsätzen in Absicht auf eine wissenschaftliche Erkenntnis derselben zu verfahren, verstehen, welches man sonst in der theoretischen eigentlich allein Methode nennt.“ Vielmehr wird unter dieser Methodenlehre die Art verstanden, „wie man den Gesetzen der reinen praktischen Vernunft Eingang in das menschliche Gemüt, Einfluß auf die Maximen desselben verschaffen, d. i. die objektiv-praktische Vernunft auch subjektiv praktisch machen könne“, KpV 2. T. (II 191). Um ein noch ungebildetes oder ein verwildertes Gemüt „zuerst ins Geleis des Moralisch-Guten zu bringen“, bedarf es einiger vorbereitender Anleitungen, „es durch seinen eigenen Vorteil zu locken oder durch den Schaden zu schrecken“. Dann aber muß das moralische Gesetz selbst als Triebfeder wirken. Nicht Gefühle, sondern Grundsätze müssen das Handeln leiten. Aus der Kenntnis und Wertschätzung großer Beispiele von reiner Pflichterfüllung geht ein Wohlgefallen an dieser Beurteilung und die Verehrung der Tugend und der Freiheit als Unabhängigkeit von Neigungen und Bedürfnissen hervor. Die „Möglichkeit, sich selbst genug zu sein“, kommt zu ihrer angemessenen Wertung. Auf die Einsicht in den Wert der Pflichterfüllung, der Reinheit der Gesinnung kommt alles an, nicht auf Gefühlsschwung, Enthusiasmus u. dgl., ibid. (II 192 ff.). Vgl. Katechismus.