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Analogien der Erfahrung

Analogien der Erfahrung. Zu den dynamischen Grundsätzen (s. d.) a priori des Verstandes gehören die Analogien der Erfahrung. Das Prinzip derselben ist: „Erfahrung ist nur durch die Vorstellung einer notwendigen Verknüpfung der Wahrnehmungen möglich.“ Beweis: „Erfahrung ist ein empirisches Erkenntnis, d. i. ein Erkenntnis, das durch Wahrnehmungen ein Objekt bestimmt. Sie ist also eine Synthesis der Wahrnehmungen, die selbst nicht in der Wahrnehmung enthalten ist, sondern die synthetische Einheit des Mannigfaltigen derselben in einem Bewußtsein enthält, welche das Wesentliche einer Erkenntnis der Objekte der Sinne, d. i. der Erfahrung (nicht bloß der Anschauung oder Empfindung der Sinne) ausmacht. Nun kommen zwar in der Erfahrung die Wahrnehmungen nur zufälligerweise zueinander, so daß keine Notwendigkeit ihrer Verknüpfung aus den Wahrnehmungen selbst erhellt, noch erhellen kann. Da aber Erfahrung ein Erkenntnis der Objekte durch Wahrnehmungen ist, folglich das Verhältnis im Dasein des Mannigfaltigen, nicht wie es in der Zeit zusammengestellt wird, sondern wie es objektiv in der Zeit ist, in ihr vorgestellt werden soll, die Zeit selbst aber nicht wahrgenommen werden kann, so kann die Bestimmung der Existenz der Objekte in der Zeit nur durch ihre Verbindung in der Zeit überhaupt, mithin nur durch a priori verknüpfende Begriffe, geschehen. Da diese nun jederzeit zugleich Notwendigkeit bei sich führen, so ist Erfahrung nur durch eine Vorstellung der notwendigen Verknüpfung der Wahrnehmungen möglich“, KrV tr. Anal. 2. B. 3. H. 3. Abs. 3 (I 214 f.—Rc 271). „Alle Erscheinungen stehen ihrem Dasein nach a priori unter Regeln der Bestimmung ihres Verhältnisses untereinander in einer Zeit“, ibid. 1. A. (I 214—Rc 271). Während in der Mathematik die A.n Formeln sind, welche die Gleichheit zweier Größenverhältnisse aussagen, bedeutet A. in der Philosophie die Gleichheit zweier qualitativen Verhältnisse, „wo ich aus drei gegebenen Gliedern nur das Verhältnis zu einem vierten, nicht aber dieses vierte Glied selbst erkennen und a priori geben kann, wohl aber eine Regel habe, es in der Erfahrung zu suchen, und ein Merkmal, es in derselben aufzufinden“. Eine Analogien der Erfahrung ist eine Regel, nach der „aus Wahrnehmungen Einheit der Erfahrung... entspringen soll“. Die Analogien der Erfahrung gelten nicht „konstitutiv“, sondern bloß „regulativ“ (s. d.), sie sind Grundsätze des „empirischen“, nicht des „transzendentalen“ Verstandesgebrauchs. Sie bestimmen „nicht die Erscheinungen und die Synthesis ihrer empirischen Anschauung, sondern bloß das Dasein und ihr Verhältnis untereinander, in Ansehung dieses ihres Daseins“, ibid. (I 216 ff.—Rc 273ff.). Die drei Analogien — der Grundsatz der Beharrlichkeit der Substanz (s. d.), der Erzeugung oder Zeitfolge nach dem Gesetze der Kausalität (s. d.), des Zugleichseins nach dem Gesetze der Gemeinschaft oder Wechselwirkung (s. d.) — sind „Grundsätze der Bestimmung des Daseins der Erscheinungen in der Zeit, nach allen drei modis derselben, dem Verhältnisse zu der Zeit selbst als einer Größe (die Größe des Daseins, d. i. die Dauer), dem Verhältnisse in der Zeit, als einer Reihe (nach einander), endlich auch in ihr, als einem Inbegriff alles Daseins (zugleich)“. Der Verstand bestimmt jeder Erscheinung ihre Stelle in der Zeit und für jede Zeit. Alle empirischen Zeitbestimmungen stehen unter „Regeln der allgemeinen Zeitbestimmung“. Durch diese apriorischen Grundsätze wird „Natureinheit“ dargestellt im „Zusammenhange aller Erscheinungen unter gewissen Exponenten“, welche nichts anderes ausdrücken als „das Verhältnis der Zeit (sofern sie alles Dasein in sich begreift) zur Einheit der Apperzeption, die nur in der Synthesis nach Regeln stattfinden kann“. Die Analogien der Erfahrung sagen also: „Alle Erscheinungen liegen in einer Natur und müssen darin liegen, weil ohne diese Einheit a priori keine Einheit der Er- j fahrung, mithin auch keine Bestimmung der Gegenstände in derselben möglich wäre“, ibid. C (I 246 f.—Rc 307 f.).

Die Analogien der Erfahrung betreffen nicht die Erzeugung der Anschauungen, sondern „die Verknüpfung ihres Daseins in einer Erfahrung“. Diese Verknüpfung ist nichts anderes als „die Bestimmung der Existenz in der Zeit nach notwendigen Gesetzen, unter denen sie allein objektiv gültig, mithin Erfahrung ist“. „Diese allgemeinen Gesetze enthalten also die Notwendigkeit der Bestimmung des Daseins in der Zeit überhaupt (folglich nach einer Regel des Verstandes a priori), wenn die empirische Bestimmung in der relativen Zeit objektiv-gültig, mithin Erfahrung sein soll“, Prol. § 26 (III 69 f.). Vgl. Zeit, Schema, Erfahrung, Natur.