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1449. Volksvertretung¹⁾. Parlament²⁾.

1) Representation of the people, national assembly. Représentation nationale, les députés.
Rappresentazione nazionale.
2) Parliament. Parlement.
Parlamente

Volksvertretung ist die gesetzlich geordnete Versammlung der vom Volke gewählten Vertreter zur Beratung der Gesetze und Bewilligung der Steuern und der Verwendung der Steuern. Sie heißt Landtag, Unterhaus, Abgeordnetenhaus, Reichstag, Ständeversammlung, je nachdem dies gerade in einem Volke oder Lande herkömmlich ist. Der Volksvertretung gegenüber steht die Krone und die von der Krone ernannte Vertretung, die den Namen Herrenhaus, Oberhaus, erste Kammer usw. führt. Parlament (von mittellat. parlare, frz. parler, sprechen) ist von weiterer Bedeutung und bezeichnet eigentlich die vom Volke gewählten Sprecher, mögen diese nun für das ganze Land oder nur für eine große Gemeinde (Stadtparlament, d. i. Stadtverordnetenversammlung, Deputiertenversammlung) gewählt sein. Maßgebend ist die Form der Beratung, die sog. parlamentarische Form.