1435. Verzeichnis¹⁾. Liste²⁾. Tabelle³⁾. Register⁴⁾. Katalog⁵⁾.
Verzeichnis ist der allgemeinste Ausdruck und bezeichnet die schriftliche Aufzählung vorhandener Namen oder Gegenstände, z. B. Waren-, Preis-, Namens-, Straßen-, Möbel-, Geräte-, Personen-, Vermögens-, Bewerberverzeichnis usw. Liste (ital. lista, das aus dem mittelhd. liste, Leiste, stammt, frz. liste) ist ein besonders Übersichtliches, gewöhnlich alphabetisch geordnetes Verzeichnis, in dem die einzelnen Namen der Gegenstände oder Personen gewöhnlich reihenweise untereinandergestellt sind und das in der Regel amtlichen Charakter hat, z. B. Wählerliste, Geschworenenliste, Bewerberliste, Zensurenliste, Totenliste, Mitgliederliste, usw. In Schillers Räubern I, 2 sagt Roller zu Spiegelberg: „Und oben an in der Liste der ehrlichen Leute! Du bist ein Meister-Redner, Spiegelberg.“ Tabelle (von lat. tabella, Verkleinerung von tabula, Brett, Tafel) bezeichnet eine Übersichtstafel, namentlich wissenschaftlicher Art, z. B. Geschichtstabelle, chronologische Tabelle, genealogische Tabelle, Logarithmentabelle, statistische Tabelle usw. Register ist entweder ein alphabetisch geordnetes Inhaltsverzeichnis (z. B. Namen-, Sachregister) eines Buches oder das amtliche Verzeichnis aller geschäftlichen Vorgänge an einer Amts- oder Geschäftsstelle, das in eigens zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erledigung der Geschäfte angelegten Akten oder Büchern geführt wird (von mittellat. registrum, ital. registro, frz. registre, von lat. regestum, das Eingetragene). So spricht man von einem Handlungs-, Personal-, Urkunden-, Steuerregister usw. Das Verzeichnis der amtlichen Eingänge nennt man daher Registrande, den eintragenden und die Eingänge ordnenden Sekretär nannte man früher mit Vorliebe Registratur, eine Bezeichnung, die jetzt immer mehr verschwindet und allgemein durch Sekretär ersetzt worden ist. Katalog ist ein beschreibendes Verzeichnis, namentlich der Gegenstände einer Sammlung, einer Galerie, einer Ausstellung, auch eines Geschäftshauses usw.