599. Freien¹⁾. Heiraten²⁾. Ehelichen³⁾. (Sich) Vermählen⁴⁾. (Sich) Beweiben⁵⁾. Hochzeit machen⁶⁾. Beilager halten⁷⁾.
Hochzeit (mhd. hôchgezît, Fest, Festlichkeit, eig. hohe, d. i. freudige Zeit, wie wir jetzt noch sagen: ein hohes Fest) drückt den Anfang der ehelichen Verbindung aus, sowie die feierlichen Gebräuche und das Fest, welche die Schließung des ehelichen Vertrages begleiten. Dieser Sprachgebrauch liegt den Redensarten: Hochzeit machen und Hochzeit geben zugrunde. Das erstere bedeutet bloß, die Ehe anfangen, das andere, ein Fest geben. Die Hochzeit königlicher oder fürstlicher Personen wurde früher und wird altertümlich jetzt noch zuweilen Beilager genannt, weshalb Beilager halten die Vermählung hoher Personen bezeichnete. Heiraten und ehelichen sind so weit einerlei, daß man sowohl von dem Manne, der sich mit einer Person des andern Geschlechts verbindet, sagt: er habe sie geheiratet, geehelicht, als von ihr: sie habe ihn geheiratet, geehelicht. Ehelichen bezeichnet nur die Abschließung des ehelichen Vertrags, heiraten (von Heirat, ahd. hîrât, aus got. heiwa-, d. i. Familie, Haus, und rât, d. i. Zurüstung, Ordnung, Einrichtung, zusammengesetzt, also Heirat eigentlich soviel wie Hauseinrichtung) aber die darauf erfolgende Einrichtung einer gemeinschaftlichen Wirtschaft. Sich vermählen (von ahd. mahaljan, mhd. mahelen, d. i. versprechen, verloben, daher auch Gemahl) hat dieselbe Bedeutung wie sich verehelichen; es ist der gewählteste Ausdruck von allen und wird besonders von Personen aus den besseren Gesellschaftskreisen gebraucht. Wenn jemand die eheliche Verbindung mit einer Person sucht, sich bei ihren Eltern oder Verwandten in Gunst zu setzen alle Mühe anwendet, und alles tut, um ihre Einwilligung zu einer solchen Verbindung zu erhalten, so sagt man: er freit um sie (von got. frijôn, d. i. lieben; „das Wort scheint unhochdeutsch und klingt noch heute der oberdeutschen Volkssprache unheimisch. Die Züricher Bibel setzt an die Stelle des Lutherischen freien: zu der Ee nemen; zu der Ee greifen.“ Grimm, Wb. IV, 1, 105), und wer das tut, ist ein Freier. Da das Wort Weib eine Person des andern Geschlechts bloß von ihrem Geschlechte ohne alle Rücksicht auf einen höhern Stand benennt, so bezeichnet sich beweiben auch die eheliche Verbindung nur von ihrer natürlichen Seite. Das Wort ist daher auch nur von geringen Leuten und in niedriger Ausdrucksweise in Gebrauch. In den Kriegsheeren wird es nur von den Ehen der gemeinen Soldaten gebraucht, wenn man sagt: in dieser Kompagnie sind viele Beweibte.