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585. Folgsamkeit¹⁾. Gehorsam²⁾.

1) Docility (tractable disposition).
Docilité (soumission).
Docilità (buona
voglia).
2) Obedience.
Obéissance.
Ubbidienza.

Wo man einer bestimmten Pflicht und deshalb einem Befehle nachkommt, z. B. dem Gesetze, beweist man Gehorsam (von horchen, d. i. gespannt hören); man zeigt Folgsamkeit, wenn man einem Winke, dem Rate, den Weisungen anderer folgt. — In gleichem Verhältnisse stehen die Adjektive gehorsam und folgsam, sowie die Verben gehorchen und folgen. Das Kind, das schon dem Rate oder Wunsche der Eltern folgt, ist folgsam; der Untertan, der sich genau nach den Gesetzen des Staates richtet, ist gehorsam. „Mut zeiget auch der Mameluck, Gehorsam ist des Christen Schmuck.“ Schiller, Kampf mit dem Drachen. „Man muß Gott mehr gehorchen denn den Menschen.“ Apostelgeschichte 5, 29. Zuweilen bezeichnet gehorchen nur ein genaues Folgen, z. B, „Geh, gehorche meinen Winken!“ Goethe, Kophtisches Lied.