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Ästhetisch

Ästhetisch: 1. zur Sinnlichkeit (s. d.) gehörig, 2. auf das rein Subjektive in der Vorstellung, Anschauung eines Objekts bezüglich, nicht zur Erkenntnis derselben gehörend, insbesondere auf das die Anschauung begleitende „Gefühl“ sich beziehend, das kein Erkenntnisstück„ werden kann, wenn es auch “die Wirkung irgendeiner Erkenntnis„ sein kann. Die Zweckmäßigkeit (s. d.), die der Erkenntnis eines Objekts vorausgeht und mit ihr unmittelbar verbunden wird, ist ein Subjektives, das nicht ein Erkenntnisstück werden kann. Die Vorstellung des Gegenstandes, die unmittelbar wegen der subjektiven Zweckmäßigkeit desselben mit einem Gefühl der Lust verbunden ist, ist eine “ästhetische Vorstellung" der Zweckmäßigkeit.

„Was an der Vorstellung eines Objekts bloß subjektiv ist, d. i. ihre Beziehung auf das Subjekt, nicht auf den Gegenstand, ausmacht, ist die ästhetische Beschaffenheit derselben; was aber an ihr zur Bestimmung des Gegenstandes (zum Erkenntnisse) dient oder gebraucht werden kann, ist ihre logische Gültigkeit. In dem Erkenntnisse eines Gegenstandes der Sinne kommen beide Beziehungen zusammen vor.“ Subjektiv ist die Anschauungsform (s. d.), die Empfindung (s. d.), rein objektiv aber das Gefühl (d. s.) der Lust und Unlust, das „gar kein Erkenntnisstück werden kann“; denn durch die Lust „erkenne ich nichts an dem Gegenstande der Vorstellung, obgleich sie wohl die Wirkung irgendeiner Erkenntnis sein kann“. Die Zweckmäßigkeit eines Dinges, sofern sie in der Wahrnehmung vorgestellt wird, ist auch keine Beschaffenheit des Objekts selbst. „Die Zweckmäßigkeit also, die vor dem Erkenntnisse eines Objekts vorhergeht, ja sogar, ohne die Vorstellung desselben zu einem Erkenntnis brauchen zu wollen, gleichwohl mit ihr unmittelbar verbunden wird, ist das Subjektive derselben, was gar kein Erkenntnisstück werden kann. Also wird der Gegenstand alsdann nur darum zweckmäßig genannt, weil seine Vorstellung unmittelbar mit dem Gefühle der Lust verbunden ist; und diese Vorstellung selbst ist eine ästhetische Vorstellung der Zweckmäßigkeit.“ „Wenn mit der bloßen Auffassung (apprehensio) der Form eines Gegenstandes der Anschauung, ohne Beziehung derselben auf einen Begriff zu einem bestimmten Erkenntnis, Lust verbunden ist, so wird die Vorstellung dadurch nicht auf das Objekt, sondern lediglich auf das Subjekt bezogen; und die Lust kann nichts anderes als die Angemessenheit desselben zu den Erkenntnisvermögen, die in der reflektierenden Urteilskraft im Spiel sind, und sofern sie darin sind, also bloß eine subjektive formale Zweckmäßigkeit des Objekts ausdrücken. Denn jene Auffassung der Formen in die Einbildungskraft kann niemals geschehen, ohne daß die reflektierende Urteilskraft, auch unabsichtlich, sie wenigstens mit ihrem Vermögen, Anschauungen auf Begriffe zu beziehen, vergliche. Wenn man in dieser Vergleichung die Einbildungskraft (als Vermögen der Anschauungen a priori) zum Verstande (als Vermögen der Begriffe) durch eine gegebene Vorstellung unabsichtlich in Einstimmung versetzt und dadurch ein Gefühl der Lust erweckt wird, so muß der Gegenstand alsdann als zweckmäßig für die reflektierende Urteilskraft angesehen werden. Ein solches Urteil ist ein ästhetisches Urteil über die Zweckmäßigkeit des Objekts, welches sich auf keinen vorhandenen Begriff vom Gegenstande gründet und keinen von ihm verschafft. Wessen Gegenstandes Form (nicht das Materielle seiner Vorstellung als Empfindung) in der bloßen Reflexion über dieselbe (ohne Absicht auf einen von ihm zu erwerbenden Begriff) als der Grund einer Lust an der Vorstellung eines solchen Objekts beurteilt wird, mit dessen Vorstellung wird diese Lust auch als notwendig verbunden geurteilt, folglich als nicht bloß für das Subjekt, welches diese Form auffaßt, sondern für jeden Urteilenden überhaupt. Der Gegenstand heißt alsdann schön; und das Vermögen, durch eine solche Lust (folglich auch allgemeingültig) zu urteilen, der Geschmack.“ Es ist allein „die Gesetzmäßigkeit im empirischen Gebrauche der Urteilskraft überhaupt (Einheit der Einbildungskraft mit dem Verstände) in dem Subjekte, mit der die Vorstellung des Objekts in der Reflexion, deren Bedingungen a priori allgemein gelten, zusammenstimmt“, und diese „Zusammenstimmung des Gegenstandes mit dem Vermögen des Subjekts“ bewirkt die Vorstellung einer Zweckmäßigkeit derselben im Verhältnis zum Erkenntnisvermögen des Subjekts, KU Einl. VII (II 26 ff.).

„Gegebene Vorstellungen in einem Urteile können empirisch (mithin ästhetisch) sein; das Urteil aber, das durch sie gefällt wird, ist logisch, wenn jene nur im Urteile auf das Objekt bezogen werden. Umgekehrt aber, wenn die gegebenen Vorstellungen gar rational wären, würden aber in einem Urteile lediglich auf das Subjekt (sein Gefühl) bezogen, so ist es sofern jederzeit ästhetisch“, ibid. § 1 (II 40). „Ästhetische Urteile können, ebensowohl als theoretische (logische), in empirische und reine eingeteilt werden. Die ersteren sind die, welche Annehmlichkeit oder Unannehmlichkeit, die zweiten die, welche Schönheit von einem Gegenstande oder von der Vorstellungsart desselben aussagen; jene sind Sinnenurteile (materiale ästhetische Urteile), diese (als formale) allein eigentliche Geschmacksurteile“, ibid. § 14 (II 62). Das ästhetische Urteil gibt keine Erkenntnis (auch keine „verworrene“) vom Objekt, sondern betrifft nur „die zweckmäßige Form in der Bestimmung der Vorstellungskräfte“. Der Bestimmungsgrund dieser Art Urteile ist „kein Begriff, sondern das Gefühl (des inneren Sinnes) jener Einhelligkeit im Spiele der Gemütskräfte..., sofern sie nur empfunden werden kann“, ibid. § 15 (II 68). Vgl. Geschmacksurteil, Schönheit, Deutlichkeit.