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Assertorische Urteile

Assertorische Urteile sind Urteile, in denen das Bejahen oder Verneinen „als wirklich (wahr)“ betrachtet wird. Sie zeigen an, daß ein Satz „mit dem Verstande nach dessen Gesetzen schon verbunden sei“, KrV tr. Anal. § 9, 4. (I 126—Rc 145 f.). Die assertorischen Urteile sind „mit dem Bewußtsein der Wirklichkeit ... begleitet“, Log. § 30 (IV 119); vgl. Modalität der Urteile, Satz, Imperativ.