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Apprehension

Apprehension: Erfassung, Zusammenfassung eines Mannigfaltigen in der Wahrnehmung. Die „Synthesis der Apprehension“ ist „die Zusammensetzung des Mannigfaltigen in einer empirischen Anschauung“, wodurch Wahrnehmung derselben (als Erscheinung) möglich wird. Diese Synthesis muß den Anschauungsformen (Raum und Zeit) gemäß sein, weil sie selbst nur nach diesen Formen geschehen kann. Raum und Zeit sind aber selbst (reine) Anschauungen mit der Bestimmung der Einheit des Mannigfaltigen in ihnen. „Also ist selbst schon Einheit der Synthesis des Mannigfaltigen, außer oder in uns, mithin auch eine Verbindung, der alles, was im Raume oder der Zeit bestimmt vorgestellt werden soll, gemäß sein muß, a priori als Bedingung der Synthesis aller Apprehension schon mit (nicht in) diesen Anschauungen zugleich gegeben. Diese synthetische Einheit aber kann keine andere sein, als die der Verbindung des Mannigfaltigen einer gegebenen Anschauung überhaupt in einem ursprünglichen Bewußtsein, den Kategorien gemäß, nur auf unsere sinnliche Anschauung angewandt.“ Die Kategorien (s. d.) sind also Bedingungen der Möglichkeit objektiver Wahrnehmung und damit der Erfahrung, KrV tr. Anal. § 26 (I 170—Rc 217 f.). Es zeigt sich also, „daß die Synthesis der Apprehension, welche empirisch ist, der Synthesis der Apperzeption, welche intellektuell und gänzlich a priori in der Kategorie enthalten ist, notwendig gemäß sein müsse. Es ist eine und dieselbe Spontaneität, welche dort unter dem Namen der Einbildungskraft, hier des Verstandes, Verbindung in das Mannigfaltige der Anschauung hineinbringt“, ibid. 2. Anm. (I 172—Rc 219). Jede Anschauung „enthält ein Mannigfaltiges in sich, welches doch nicht als ein solches vorgestellt werden würde, wenn das Gemüt nicht die Zeit in der Folge der Eindrücke aufeinander unterschiede; denn als in einem Augenblick enthalten, kann jede Vorstellung niemals etwas anderes als absolute Einheit sein. Damit nun aus diesem Mannigfaltigen Einheit der Anschauung werde (wie etwa in der Vorstellung des Raumes), so ist erstlich das Durchlaufen der Mannigfaltigkeit und dann die Zusammennehmung desselben notwendig, welche Handlung ich die Synthesis der Apprehension nenne, weil sie geradezu auf die Anschauung gerichtet ist, die zwar ein Mannigfaltiges darbietet, dieses aber als ein solches, und zwar in einer Vorstellung enthalten, niemals ohne eine dabei vorkommende Synthesis bewirken kann.“ „Diese Synthesis der Apprehension muß nun auch a priori, d. i. in Ansehung der Vorstellungen, die nicht empirisch sind, ausgeübt werden. Denn ohne sie würden wir weder die Vorstellungen des Raumes noch der Zeit a priori haben können, da diese nur durch die Synthesis des Mannigfaltigen, welches die Sinnlichkeit in ihrer ursprünglichen Rezeptivität darbietet, erzeugt werden können Also haben wir eine reine Synthesis der Apprehension“, KrV 1. A. tr. Anal. 1. B. 2. H. 2. Abs. 1 (I 708—Rc 174). Die Synthesis der Apprehension ist der transzendentale Grund der Möglichkeit aller Erkenntnisse, ibid. 2. Abs. 2 (I 710—Rc 180). Die Apprehension ist eine „unmittelbar an den Wahrnehmungen ausgeübte Handlung“ der „Einbildungskraft“ (s. d.), die ein „tätiges Vermögen der Synthesis“ ist. „Die Einbildungskraft soll nämlich das Mannigfaltige der Anschauung in ein Bild bringen; vorher muß sie also die Eindrücke in ihre Tätigkeit aufnehmen, d. i. apprehendieren“, ibid. 3. Abs. (I 722f.—Rc 206). Vgl. Reproduktion, Rekognition, Ästhetisch, Erhaben.