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Anfang

Anfang. Wenn durch eine Handlung „etwas anfangen soll, mithin die Wirkung in der Zeitreihe, folglich in der Sinnenwelt anzutreffen sein soll (z. B. Anfang der Welt), da erhebt sich die Frage, ob die Kausalität der Ursache selbst auch anfangen müsse, oder ob die Ursache eine Wirkung anheben könne, ohne daß ihre Kausalität selbst anfängt. Im ersteren Falle ist der Begriff dieser Kausalität ein Begriff der Naturnotwendigkeit, im zweiten der Freiheit“, Prol. § 53 Anm. (III 113). Freiheit (s. d.) ist, transzendental, „das Vermögen, eine Begebenheit von selbst anzufangen“ (ibid.). Ein solcher „erster Anfang“ (der zeitlos ist) ist mit einem „subalternen“ oder „subordinierten“ Anfang der Handlung in der Zeit, d. h. ihrem Bedingtsein durch andere ihr vorangehende Erscheinungen, vereinbar, ibid. § 53 (III 115 f.). In der Reihe der zeitlichen Begebenheiten kommen wir zu keinem ersten Anfang. An dem ersten Anfang des Geschehens scheitert die Physik (Naturwissenschaft) bei ihren Erklärungen, KU § 81 (II 292). „Ein erster Anfang läßt sich nach Gesetzen der Sinnlichkeit nicht denken. Eine Folge ohne Anfang nicht nach Gesetzen der Vernunft“, N 5544. „Ein Anfang in der Welt läßt sich denken, aber nicht ein Anfang der Welt“, N. 4134; vgl. aber N 4617. „Weil vor der Welt keine Zeit ist, so ist die Welt zu aller Zeit“, N 4134. Vgl. Ewigkeit, Antinomie, Unendlichkeit, Ursprung, Erfahrung, A priori.